• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Änderungen bei den Sozialversicherungen ab 2004

Mit Beginn des Jahres 2004 wurden durch den Gesetzgeber verschiedene Änderungen im Bereich der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung vorgenommen.

Damit der Beitrag zur Rentenversicherung von derzeit 19,50 % nicht weiter steigt, wurden durch den Gesetzgeber verschiedene "Kostendämpfungsmaßnahmen" verabschiedet. So wird die Anpassung der Rentenhöhe an die durchschnittliche Steigerung der Löhne und Gehälter zum 1. Juli 2004 ausgesetzt. Weiterhin entrichten alle Rentner ab dem 1. April 2004 den vollen Beitragssatz zur Pflegeversicherung in Höhe von 1,7 %. Wer erst nach dem 31. März 2004 einen Rentenanspruch hat, erhält nunmehr seine Rentenauszahlung erst am Monatsende, also nachschüssig.

Daneben wurden unter anderem die Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten sowie die knappschaftliche Versicherung erhöht. Während das Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze überhaupt erst zur vollen Erhebung der Sozialabgaben führt, bilden die Beitragsbemessungsgrenzen die Obergrenze für das der Sozialversicherungspflicht unterliegende Einkommen. Einkünfte, die diese Grenze überschreiten, bleiben bei der Erhebung der Sozialversicherungsbeiträge außer Betracht.

Bei der Rentenversicherung liegt die Beitragsbemessungsgrenze im Bereich der alten Bundesländer jetzt bei 5.150 Euro im Monat bzw. 61.800 Euro im Jahr, in den neuen Bundesländern beträgt sie 4.350 Euro im Monat bzw. 52.200 Euro im Jahr. Die Beitragsbemessungsgrenze im Bereich der knappschaftlichen Rentenversicherung wurde in den alten Bundesländern auf 6.350 Euro im Monat bzw. 76.200 Euro im Jahr erhöht, in den neuen Bundesländern auf 5.350 Euro im Monat bzw. 64.200 Euro im Jahr. Für Pflichtversicherte in den alten Bundesländern beläuft sich der Höchstbeitragssatz auf 1.004,25 Euro, in den neuen Bundesländern auf 848,25 Euro. Der Regelbeitrag für freiwillig versicherte Selbstständige beläuft sich in den alten Bundesländern auf monatliche 470,93 Euro, in den neuen Bundesländern 395,85 Euro.

Einheitlich für das gesamte Bundesgebiet beträgt die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung 46.350 Euro. Für Arbeitnehmer, die aufgrund ihres Jahresarbeitsentgeltes 2002 von der Versicherungspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung frei geworden sind und sich privat versichert haben, erhöht sich die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze auf 41.850 Euro. Eine hierdurch erneut eintretende gesetzliche Versicherungspflicht können Sie durch einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht verhindern. Der Mindestbeitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung für freiwillig Versicherte beträgt fortan 78 Euro im Monat, der Höchstbeitragssatz 1.004,25 Euro.