• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Arbeitszimmer und Eigenheimzulage

Das häusliche Arbeitszimmer ist nicht nur ein Problemfeld im Hinblick auf die Geltendmachung von Werbungskosten, sondern auch bezüglich der Wohneigentumsförderung oder der Eigenheimzulage.

Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind nur begrenzt abziehbar. Nur wenn die betriebliche oder berufliche Nutzung des Arbeitszimmers mehr als 50 % der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit beträgt oder wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, sind Aufwendungen bis 1.200,- Euro als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar. Ein unbegrenzter Werbungskosten- oder Betriebsausgabenabzug ist nur dann möglich, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Betätigung bildet.

Daneben fällt das häusliche Arbeitszimmer aber auch nicht in die Wohneigentumsförderung oder die Eigenheimzulage, da es eben gerade kein Wohnraum ist. Entsprechend kann es auch nicht gefördert werden. Dabei kommt es nicht darauf an, ob Aufwendungen für das Arbeitszimmer zum Abzug zugelassen sind oder nicht.

Wenn es für Sie also sehr unvorteilhaft läuft, kann es sein, dass Sie sowohl auf den Werbungskostenabzug als auch auf die Eigenheimzulage verzichten müssen. In einem solchen Fall kann man Ihnen nur raten, das Arbeitszimmer wieder Wohnzwecken zuzuführen, indem Sie es mit nicht berufsbezogenen Möbeln ausstatten. Dadurch erreichen Sie, dass der Raum kein Arbeitszimmer mehr ist und unter die Bemessungsgrundlage der Eigenheimzulage fällt.