• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Vorsteuer mal drei

Das Steueränderungsgesetz 2003 bringt eine Reihe von Änderungen und Erleichterungen beim Vorsteuerabzug von Reisekosten, privat genutzten Pkws und gemischt genutzten Gebäuden.

Neben den erweiterten Vorschriften für die Ausstellung und den Vorsteuerabzug von Rechnungen enthält das Steueränderungsgesetz 2003 auch eine Reihe weiterer Änderungen beim Vorsteuerabzug, über die wir teilweise bereits im November berichteten:

  • Der Vorsteuerabzug für Reisekosten eines Unternehmers ist jetzt wieder zugelassen und auch gesetzlich abgesichert, nachdem bereits der Bundesfinanzhof beim Vorsteuerabzugsverbot einen Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht festgestellt hatte. Gleiches gilt für Fahrtkosten von Fahrzeugen des Personals, soweit der Unternehmer Leistungsempfänger ist.

  • Ebenfalls gestrichen wurde das Vorsteuerabzugsverbot für gemischt genutzte Fahrzeuge. Künftig ist damit wieder der volle Vorsteuerabzug möglich, wenn das Fahrzeug zumindest zu 10 % betrieblich genutzt wird, wobei allerdings die private Verwendung zu besteuern ist. Besonders Vorteilhaft ist dies, wenn Ihr Fahrzeug am 1. Januar 2004 noch keine fünf Jahre alt war. Dann können Sie nämlich den Vorsteuerabzug aus den Anschaffungskosten anteilig nachholen.

  • Und schließlich gilt jetzt für die Aufteilung der Vorsteuer bei gemischt genutzten, also teilweise umsatzsteuerpflichtig und teilweise umsatzsteuerfrei vermieteten Gebäuden vorrangig die Nutzfläche als Aufteilungsmaßstab. Der Umsatz ist als Maßstab nur noch zulässig, wenn keine andere wirtschaftliche Zurechnung möglich ist.