• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Erleichterte Befristung für Existenzgründer

Existenzgründer können jetzt in den ersten vier Jahren ihrer Tätigkeit einfacher befristete Arbeitsverträge abschließen.

Sie können nun in den ersten vier Jahren des Bestehens eines neu gegründeten Unternehmens wesentlich einfacher befristete Arbeitsverträge abschließen. Durch die Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes sind jetzt befristete Arbeitsverträge ohne Sachgrund bis zur Dauer von vier Jahren zulässig. Die Anzahl der Verlängerungen des Vertrages ist nicht begrenzt, allerdings müssen sie lückenlos aneinander anschließen.

Diese Änderung gilt auch für bereits bestehende Unternehmen, wenn die Gründung bei Beginn des Arbeitsverhältnisses nicht länger als vier Jahre zurückliegt. Umgekehrt bedeutet das, dass eine Befristung bis zu vier Jahren auch noch kurz vor Ablauf der vierjährigen Gründungsphase vereinbart werden kann. In diesem Fall ist allerdings ebenfalls der Beginn des Arbeitsverhältnisses maßgeblich, nicht der Termin des Vertragsabschlusses.

Wie fast immer im deutschen Recht hat auch diese Regelung ihre Ausnahmen. Zum einen gilt die erweiterte Befristung nur für echte Existenzgründer, nicht jedoch für Neugründungen im Zusammenhang mit der rechtlichen Umstrukturierung von Unternehmen oder Konzernen. Außerdem ist die sachgrundlose Befristung nicht zulässig, wenn der Arbeitnehmer zuvor schon einmal bei diesem Arbeitgeber beschäftigt war - und zwar weder dann, wenn ein bereits bestehendes Beschäftigungsverhältnis befristet werden soll, noch dann, wenn der Arbeitgeber bereits ausgeschieden war und wieder neu ohne Sachgrund eingestellt werden soll.