• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Koch-Steinbrück für Arbeitgeber

Die Koch-Steinbrück-Maßnahmen zur Gegenfinanzierung der niedrigeren Steuersätze betreffen auch einige Lohnsteuersachverhalte.

Arbeitgeber müssen sich bei der Lohnsteuerberechnung im kommenden Jahr nicht nur mit den geänderten Steuersätzen und dem höheren Grundfreibetrag befassen, sondern auch mit reduzierten Freibeträgen. Unter anderem enthält die Umsetzung der Koch-Steinbrück-Vorschläge zum Subventionsabbau folgende Maßnahmen:

  • Die bislang steuerfreien Zuschüsse des Arbeitgebers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Job-Tickets) werden ab dem 1. Januar 2004 lohnsteuerpflichtig. Der Arbeitgeber kann jedoch eine Lohnsteuerpauschalierung vornehmen.

  • Der Rabattfreibetrag wird von bisher 1.224 Euro jährlich auf zukünftig 1.080 Euro reduziert.

  • Die Freigrenze für Sachbezüge sinkt von 50 auf 44 Euro pro Monat.

  • Der Pauschalierungssatz für Einkommensteuer bei Sachprämien steigt von 2 % auf 2,5 %.

  • Zuwendungen anlässlich der Eheschließung oder Geburt eines Kindes sind nur noch bis zu einer Höhe von 315 Euro statt bisher 358 Euro steuerfrei.

  • Weiterhin reduziert sich die Steuerfreiheit für Abfindungen: Ist der Arbeitnehmer mindestens 55 Jahre alt und seit mindestens 20 Jahren angestellt, so sind Abfindungen bis 11.000 Euro steuerfrei (bisher 12.271 Euro), bei Arbeitnehmern, die 50 Jahre alt und seit 15 Jahren angestellt sind, beträgt die Freigrenze 9.000 Euro (alt: 10.226 Euro), und wenn keine dieser Voraussetzungen erfüllt ist, nur noch 7.200 Euro statt bisher 8.181 Euro.