• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Verlustvortrag und die Reform der Gewerbesteuer

Im aktuellen Gesetzespaket ist auch die Beschränkung der Verlustverrechnung enthalten, die auch gleich in die Gewerbesteuerreform einbezogen wurde.

Das große Gesetzespaket, das jetzt verabschiedet wurde, enthält auch eine Vorschrift zur "Verstetigung des Steueraufkommens", wie sie der Bundesfinanzminister euphemistisch nennt. Tatsächlich handelt es sich um die Beschränkung der Verlustverrechnung. Künftig ist der Verlustvortrag pro Jahr nur noch bis maximal 60 % des laufenden Gewinns möglich, wobei bis zu einem Sockelbetrag von 1 Million Euro ein voller Verlustvortrag zulässig ist.

Diese "Mindestbesteuerung" gilt nun nicht nur für die Einkommen- und Körperschaftsteuer, sondern auch gleich für die Gewerbesteuer. Außerdem wird die Gewerbesteuer nun doch nicht in Gemeindewirtschaftsteuer umgetauft, aber immerhin in einigen Punkten geändert:

  • Ein Mindesthebesatz von 200 % wird eingeführt, um Steueroasen zu verhindern.

  • Die Ausdehnung der Gewerbesteuerpflicht auf die Freien Berufe hat die Opposition verhindert. Ohnehin wäre eine solche Regelung für den Fall, dass die Gewerbesteuer nicht voll mit der Einkommensteuer verrechnet werden kann, auf eine Steuererhöhung und zusätzliche Bürokratie oder andernfalls lediglich auf zusätzliche Bürokratie hinausgelaufen.

  • Es soll zur vollen Angleichung der Organschaftsregelung im Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuerrecht kommen, was letztendlich bedeutet, dass vororganschaftliche Verluste nicht berücksichtigt werden.

  • Die Kürzungsvorschrift für Zinsen bei der Gesellschafter-Fremdfinanzierung wird aufgrund der geänderten Handhabung der Gesellschafter-Fremdfinanzierung aufgehoben.

  • Durch die Absenkung der Gewerbesteuerumlage ab 2004 erhalten die Kommunen zusätzlich rund 2,5 Milliarden Euro und sogar 3 Milliarden ab 2005.