• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Lohnsteuer-Richtlinien 2004

Die Lohnsteuer-Richtlinien 2004 enthalten einige relevante Änderungen, das Gesetzgebungsverfahren ist jedoch noch nicht abgeschlossen.

Die Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2004 sind verabschiedet worden, allerdings sind die laufenden Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen, so dass mit weiteren Änderungen zu rechnen ist. Einige der wesentliche Änderungen im bisherigen sind im Folgenden genannt.

  • Steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit: Die Steuerfreiheit des Zuschlags setzt voraus, dass dieser in einem Gesetz, einer Rechtsverordnung, einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Einzelarbeitsvertrag geregelt ist. Bei einer Nettolohnvereinbarung muss der Zuschlag zusätzlich gezahlt werden.

  • Mahlzeitengestellung bei Seminaren: Eine übliche Beköstigung ist mit dem Sachbezugswert zu bewerten. Der Bruttowert der Mahlzeit einschließlich Umsatzsteuer darf 40 Euro nicht übersteigen. Getränke (auch alkoholische) gehören zu den Mahlzeiten, wenn sie üblicherweise zusammen mit den Mahlzeiten eingenommen werden. Eine Versteuerung der Mahlzeit unterbleibt, wenn der Mitarbeiter eine Zuzahlung in Höhe des Sachbezugswertes leistet, z.B. durch Abzug von der steuerfreien Verpflegungspauschale innerhalb der Reisekostenabrechnung. Übersteigt der Wert der Mahlzeit einschließlich Getränke den Betrag von 40 Euro, ist sie mit ihrem tatsächlichen Wert als Arbeitslohn anzusetzen.

  • Gutscheine: Die Freigrenze von 50 Euro wird nicht berücksichtigt, wenn auf dem Gutschein neben der Bezeichnung der Ware ein anzurechnender Betrag oder ein Höchstbetrag angegeben sind. Folgende Gutscheine werden daher beanstandet: "Gutschein über Super-Benzin im Wert von 40 Euro, einzulösen bei der Tankstelle ..." und "40 Liter Normalbenzin, maximal jedoch 50 Euro". Unbedenklich wäre dagegen folgender Gutschein: "Gutschein über 30 Liter Normalbenzin, einzulösen bei der Tankstelle ...". Diese Regelung findet auch auf die 40-Euro-Gutscheine Anwendung, die aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses (Geburtstag, bestandene Prüfung, Betriebsjubiläum) zugewendet werden.

  • Firmenwagen: Die Kosten einer Sonderausstattung (z.B. Navigationsgeräte, Diebstahlsicherungssysteme) werden ab dem Zeitpunkt des Einbaus in die 1 % / 0,03 %-Regelung einbezogen. Der Wert des Autotelefons einschließlich Freisprecheinrichtung bleibt hingegen auf Grund einer besonderen Steuerbefreiungsvorschrift unberücksichtigt.

  • Zinsvorteile: Ab dem 1. Januar 2004 sind Zinsvorteile anzunehmen, wenn der vom Arbeitnehmer zu zahlende Effektivzins für ein Darlehen 5 % (bisher 5,5 %) unterschreitet.

  • Geburtstagsfeier: Lädt ein Arbeitgeber anlässlich eines runden Geburtstages eines Arbeitnehmers ein, so wird von einer Lohnbesteuerung abgesehen, wenn die Aufwendungen des Arbeitgebers einschließlich Umsatzsteuer je teilnehmende Person nicht mehr als 110 Euro betragen.