• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Gesetzlicher Anspruch auf Teilzeitarbeit

Der Anspruch auf Teilzeitarbeit darf nur aus wichtigen betrieblichen Gründen abgelehnt werden und kann auch per einstweiliger Verfügung durchgesetzt werden.

Umfragen haben ergeben, dass die Unternehmer das neue Teilzeitrecht als einen gravierenden Einschnitt in ihre Organisationsbefugnis ansehen. Das neue Recht bereitet zunehmend Verdruss und stört den Betriebsfrieden. Jetzt hat ein Arbeitsgericht entschieden, dass der Anspruch auf Teilzeitarbeit sogar per einstweiliger Verfügung erzwungen werden kann.

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Gegen den Wunsch auf Teilzeitarbeit kann der Arbeitgeber nur einwenden, dass betriebliche Gründe gegen eine Teilzeit sprechen, da eine Ergänzungskraft, welche die übrige Arbeitszeit abdeckt, nicht zu finden ist. Das Bundesarbeitsgericht hat zum Beispiel den Wunsch nach Teilzeitarbeit einer Kindergartengruppenleiterin in einem heilpädagogischen Kindergarten abgelehnt, weil hier das Kindeswohl und die kontinuierliche Betreuung der Kinder Vorrang hatten. Der Arbeitgeber muss die Gründe und seine Bemühungen, eine Ersatzkraft zu finden, aber in jedem Fall darlegen.

Hierauf sollten Sie sich einstellen, wenn ein Mitarbeiter die Umwandlung seines Vollzeitarbeitsverhältnisses in ein Teilzeitarbeitsverhältnis verlangt. Voraussetzung für den Umwandlungsanspruch ist, dass der Mitarbeiter länger als 6 Monate beschäftigt ist, und dass der Betrieb mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt.