• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Schwellenwerte bei den Mitarbeiterzahlen

Das Arbeitsrecht sieht Schwellenwerte bei der Anzahl der Arbeitnehmer vor, ab denen einzelne Vorschriften greifen.

Viele Vorschriften im Arbeits- und Arbeitsschutzrecht sind an eine bestimmte Anzahl von Beschäftigten (den "Schwellenwert") geknüpft Je mehr Arbeitnehmer ein Unternehmen beschäftigt, umso mehr Gesetze und Verordnungen gilt es zu beachten.

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Egal ob Betriebsverfassungsgesetz, Arbeitsstättenverordnung oder das neue Teilzeitgesetz, manchmal gibt schon ein Beschäftigter mehr oder weniger den Ausschlag, ob die jeweilige Vorschrift in einem Unternehmen umgesetzt werden muss oder nicht. Schaffen Sie also in Ihrem Unternehmen mehr Arbeitsplätze, so werden Sie dafür vom Staat bestraft. Folgende Schwellenwerte sollten Existenzgründer und Kleinunternehmer beachten:

  • Ab 5 Mitarbeitern kann in Ihrem Betrieb ein Betriebsrat gewählt werden. Die Kosten des Betriebsrats trägt das Unternehmen.

  • Ab 6 Mitarbeiter gilt in Ihrem Betrieb das Kündigungsschutzgesetz. Einen Mitarbeiter werden sie in der Regel nur gegen Zahlung einer Abfindung entlassen können. Um eine Abfindung kommen sie nur herum, wenn Sie für die Kündigung gewichtige Gründe hatten. Entweder handelte es sich um eine personenbedingte Kündigung, d.h. es muss ein schweres Fehlverhalten vorgelegen haben, das bereits vorher abgemahnt worden war, oder es handelte sich um eine betriebsbedingte Kündigung, dann müssen sie die Gründe für einen Abbau der Mitarbeiter und die Sozialauswahl belegen. Außerdem schreibt die Arbeitsstättenverordnung jetzt nach Geschlecht getrennte Toilettenräume vor.

  • Ab 11 Mitarbeitern im Unternehmen haben diese Anspruch auf die Einrichtung eines leicht erreichbaren Pausenraums.

  • Ab 16 Mitarbeiter besteht ein Anspruch auf Teilzeitarbeit. Die Firma kann zwar betriebliche Gründe dafür anführen, dass sie mit der Verkürzung der Arbeitszeit nicht einverstanden ist, in der Regel wird sie hierüber aber mit dem Mitarbeiter prozessieren müssen.

  • Ab 20 Mitarbeiter nehmen Sie nicht mehr am Lohnausgleichsverfahren teil. Auf den Betrieb können größere Ausgaben bei der Krankheit von Mitarbeitern zukommen.

  • Ab 21 Mitarbeiter besteht eine Beschäftigungspflicht für Schwerbehinderte. Außerdem sitzen jetzt im Betriebsrat 3 Mitglieder, folglich steigen noch einmal Ihre Kosten. Die Entlassung von mehr als 5 Arbeitnehmern müssen Sie jetzt dem Arbeitsamt anzeigen.