• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Kleinunternehmerförderungsgesetz ist beschlossen

Bundesrat und Bundestag haben das Kleinunternehmerförderungsgesetz verabschiedet, das Kleinunternehmern und Land- und Forstwirten einige Erleichterungen bringt.

Der Bundesrat hat am 11. Juli 2003 den Kompromiss des Vermittlungsausschusses zum "Gesetz zur Förderung von Kleinunternehmern" (Kleinunternehmerförderungsgesetz) angenommen. Das Gesetz sieht einige Erleichterungen für gewerbliche Unternehmer und Land- und Forstwirte vor, insbesondere bei der Gewinnermittlung. Im Einzelnen enthält das Gesetz folgende Änderungen:

  • Die Buchführungspflicht gilt jetzt erst, wenn der jährliche Umsatz mindestens 350.000 Euro übersteigt (bisher 260.000 Euro) oder der Gewinn 30.000 Euro oder mehr beträgt (bisher 25.000 Euro). Land- und Forstwirte müssen außerdem erst ab einem Wirtschaftswert von 25.000 Euro (bisher 20.500 Euro) Bücher führen. Unternehmer, die diese Grenzen nicht überschreiten, müssen dem Finanzamt keine Bilanz, sondern nur eine Einnahmen-Überschussrechnung vorlegen. Die neuen Grenzbeträge gelten für Kalender- und Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2003 beginnen.

  • Der im Sozialgesetzbuch geregelte Existenzgründerzuschuss für Arbeitslose (die so genannte "Ich-AG") wurde bisher nur gewährt, wenn der Existenzgründer keine Arbeitnehmer oder lediglich Familienangehörige beschäftigte. Diese Bedingung wird aufgehoben, womit der Zuschuss nun auch bei Beschäftigung von Arbeitnehmern weiter gezahlt wird.

  • Kleinunternehmer haben die Möglichkeit, sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien zu lassen, wenn ihr Umsatz im letzten Kalenderjahr nicht über 16.620 Euro lag und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht über 50.000 Euro liegen wird. Der Grenzbetrag von 16.620 Euro wird jetzt auf 17.500 Euro angehoben.

  • Durch einige Änderungen am Gewerbesteuergesetz und der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung soll es mittelbar verbesserte Finanzierungsbedingungen durch den Wegfall der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung bestimmter Fremdfinanzierungsentgelte bei banknahen Zweckgesellschaften geben.

Vom Vermittlungsausschuss verworfen wurde der Plan einer vereinfachten Gewinnermittlung für Existenzgründer und Kleinunternehmer durch die Betriebsausgabenpauschalierung. Dieser Plan sah vor, dass Unternehmer, deren Einnahmen nicht über 50.000 Euro pro Jahr liegen, die Hälfte dieses Betrages pauschal als Betriebsausgaben abziehen können.