• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Mindestgewinnbesteuerung ist verfassungskonform

Die Regelungen zur Mindestgewinnbesteuerung sind trotz gewisser Ungleichbehanldungen und Typisierungen nicht verfassungswidrig, auch wenn dadurch Teile des Verlustvortrags verloren gehen können.

Seit 2004 gibt es die Mindestgewinnbesteuerung, die den Verlustvortrag beschränkt. Oberhalb eines Sockelbetrags von 1 Mio. Euro ist die Anrechnung von vorgetragenen Verlusten nur noch in Höhe von 60 % der den Sockelbetrag übersteigenden Einkünfte möglich. Die verbleibenden 40 % sind dagegen im jeweiligen Veranlagungszeitraum zu versteuern - die Mindestgewinnbesteuerung.

Das Bundesverfassungsgericht hat nun entschieden, dass die gesetzlichen Regelungen zur Mindestgewinnbesteuerung bei der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer verfassungsgemäß sind. In dem Normenkontrollverfahren, das auf eine Vorlage des Bundesfinanzhofs zurückgeht, hat das Bundesverfassungsgericht zwar eine gewisse Ungleichbehandlung der Steuerzahler und Beeinträchtigung der Eigentumsgarantie durch die Mindestgewinnbesteuerung festgestellt. Diese seien aber vertretbar angesichts des mit der Regelung primär verfolgten Ziels einer kontinuierlichen, gegenwartsnahen Besteuerung. Die Vorteile der typisierenden Ausgestaltung der Mindestgewinnbesteuerung stehen nicht außer Verhältnis zu den mit ihr im Einzelfall verbundenen Härten.

Dem Verfahren lag der Fall einer Kapitalgesellschaft zugrunde, bei der durch einen bilanzsteuerrechtlichen Umkehreffekt zunächst hohe Gewinne und dann hohe Verluste entstanden waren. Den Verlustvortrag konnte die Gesellschaft jedoch aufgrund der Mindestgewinnbesteuerung nicht vollständig aufzehren, weil über ihr Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.