• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Gebühr für verbindliche Auskunft an mehrere Antragsteller

Erteilt das Finanzamt mehreren Personen dieselbe verbindliche Auskunft, fällt dafür nur eine gemeinsame Gebühr an.

Bei komplexen Steuerfragen, für die der Steuerzahler schon im Vorfeld Rechtssicherheit haben will, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine verbindliche Auskunft des Finanzamts eingeholt werden. Ob und in welcher Höhe dafür Gebühren anfallen, hängt vom Aufwand beim Finanzamt und den potenziellen steuerlichen Auswirkungen beim Antragsteller ab.

Wenn das Finanzamt mehreren gemeinsamen Antragstellern eine einheitliche verbindliche Auskunft erteilt, dann fällt dafür seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2016 nur eine Gebühr an, für die dann alle Antragsteller Gesamtschuldner sind. In der Regel erteilt das Finanzamt in solchen Fällen eine Auskunft an den Empfangsbevollmächtigten der gemeinsamen Antragsteller, die dann für alle Antragsteller gleichermaßen gilt. Erteilt das Finanzamt stattdessen mehrere separate, aber inhaltsgleiche Auskünfte an jeden einzelnen Antragsteller, kann es dafür nicht mehrfach die Auskunftsgebühr erheben.

Das hat der Bundesfinanzhof im Fall von acht Antragstellern entschieden, denen das Finanzamt dieselbe Auskunft erteilt und gegenüber jedem einen Gebührenbescheid über den Höchstbetrag von 109.736 Euro erlassen hatte. Ob nur eine Gebühr anfällt, hängt laut dem Urteil nicht davon ab, ob die Voraussetzungen für eine gemeinsame verbindliche Auskunft vollständig erfüllt sind, sondern ob tatsächlich nur eine einheitliche verbindliche Auskunft erteilt worden ist. Obwohl im Streitfall acht Bescheide ergangen sind, liegt in der Sache nur eine verbindliche Auskunft vor. Das folgt laut dem Urteil nicht nur daraus, dass die Bescheide inhaltsgleich sind, sodass es sich aus Sicht der Kläger um eine rein formale Trennung beziehungsweise Aufteilung handelte. Das Finanzamt hat darüber hinaus dem Auskunftsantrag der Kläger ohne jede Einschränkung und damit vollumfänglich entsprochen.