• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen

Eine geänderte Rechtsprechung und gesetzliche Änderungen haben zur Folge, dass ab 2026 Schwimmkurse und bestimmte andere Bildungsleistung der Umsatzsteuer von 19 % unterliegen.

Durch das Jahressteuergesetz 2024 wurden die umsatzsteuerlichen Regelungen für Bildungsleistungen angepasst. Das hat zur Folge, dass Schwimmkurse sowie andere private Bildungsangebote ab 2026 mit 19 % Umsatzsteuer besteuert werden. Im Bundestag gab es deshalb eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung, ob die Bundesregierung plant, in der laufenden Legislaturperiode die Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsdienstleistungen so zu regeln, dass Angebote wie Schwimmkurse weiterhin steuerfrei bleiben, insbesondere weil die bisherige Vertrauensschutzregelung Ende 2025 ausläuft.

In seiner Antwort weist das Bundesfinanzministerium darauf hin, dass Auslegungs- und Anwendungsfragen im Zusammenhang mit der Neuregelung noch in einem separaten Schreiben geklärt werden. Die Regelung zur Umsatzsteuerpflicht von Schwimmkursen musste dagegen aufgrund einer Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung angepasst werden. Deshalb kann an der bisherigen Rechtsauffassung, dass Schwimmunterricht als Schulunterricht umsatzsteuerfrei ist, nicht weiter festgehalten werden. Aufgrund dieser Rechtsprechung ist auch eine entsprechende Gesetzesänderung nicht möglich.