• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen

Auch wenn der spätere Erbe während eines langwierigen Erbstreits noch keinen Zugriff auf den Nachlass hat, muss er Nachzahlungszinsen zu den Steuern auf die Erträge leisten, sobald diese zugeordnet werden können.

Langwierige Auseinandersetzungen ums Erbe sind keine Seltenheit. So lange aber nicht klar ist, wem das Erbe zusteht, ist auch nicht klar, wem die Erträge daraus zuzurechnen sind. Deshalb kann in solchen Fällen die Einkommensteuer auf die Erträge manchmal erst viele Jahre später festgesetzt werden. Doch ein mehrjähriger Streit ums Erbe schützt den oder die Erben nicht vor Nachzahlungszinsen zur Steuer auf die erst später besteuerten Erträge. Daran ändert laut einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs auch die Tatsache nichts, dass der oder die Erben während des Erbscheinverfahrens keine Nutzungsmöglichkeit der Nachlassgegenstände hatten, so lange noch nicht klar war, wer an der Erbengemeinschaft beteiligt ist und wem welche Einkünfte zuzurechnen sind.

Die Verzinsungsregelung basiert auf der typisierenden Annahme eines Liquiditäts- und Zinsvorteils durch die spätere Tilgung der Steuerschuld. Ob tatsächlich ein Zinsvorteil bestanden hat, spielt dabei keine Rolle. Daher führt der Umstand, dass der Erbe aufgrund der unklaren Erbrechtssituation nicht in der Lage war, die Besteuerungsgrundlagen früher zu ermitteln oder zu schätzen und eine Vorauszahlung auf die zu erwartenden Steuern zu leisten, keine sachliche Unbilligkeit. Der Bundesfinanzhof wies deshalb die Klage des Erben ab, nachdem das Finanzamt den Erlass der Nachzahlungszinsen aus sachlichen Billigkeitsgründen abgelehnt hatte. Im Streitfall hatte der Erblasser mehrere Testamente hinterlassen, die zu langjährigen Streitigkeiten um die Erbfolge führten, weil die möglichen Erben aus früheren Testamenten die Testierfähigkeit des Erblassers bei späteren Testamenten in Zweifel zogen.