• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Zweites Schreiben zur E-Rechnung geplant

Im vierten Quartal plant das Bundesfinanzministerium, ein weiteres Schreiben zur Einführung der E-Rechnung herauszugeben, in dem insbesondere Details für den Fall verschiedener Fehler im Zusammenhang mit E-Rechnungen geregelt werden.

Das Bundesfinanzministerium hat den Entwurf eines zweiten Schreibens zur E-Rechnung veröffentlicht, der nun den Wirtschaftsverbänden zu deren Stellungnahme zugeleitet wird. Mit diesem Schreiben will das Ministerium insbesondere den Umsatzsteuer-Anwendungserlass an die Einführung der E-Rechnung anpassen. Daneben ändert und ergänzt das Schreiben das erste Schreiben zur E-Rechnung. Die Ergänzungen betreffen dabei vor allem Regelungen und Klarstellungen für den Fall, dass Fehler in Verbindung mit der E-Rechnung auftreten oder passieren.

Außerdem stellt das Ministerium klar, dass die Aufbewahrungspflicht für Rechnungen für umsatzsteuerliche Zwecke nicht allein dadurch verletzt wird, dass E-Rechnungen nicht in einem GoBD-konformen Datenverarbeitungssystem gespeichert werden. Dies ändert jedoch nichts daran, dass Rechnungen weiterhin so aufzubewahren sind, dass deren Echtheit, Unversehrtheit und Lesbarkeit während der Aufbewahrungsfrist gewährleistet sind. Mit dieser Klarstellung beugt das Ministerium jedoch dem Umstand vor, dass zahlreiche Unternehmen nach einer Betriebsprüfung allein deswegen den Vorsteuerabzug verlieren und weitere umsatzsteuerliche Sanktionen riskieren, weil sie E-Rechnungen auf eine Weise archivieren, die das Finanzamt nicht in jeder Hinsicht als GoBD-konform ansieht. Die endgültige Veröffentlichung des neuen Schreibens hat das Ministerium für das vierte Quartal 2025 geplant.