• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Nachträgliche Vorlage der Schlussbilanz bei Umwandlungen

Die Schlussbilanz kann auch nach der Anmeldung einer Umwandlung noch zeitnah nachgereicht werden, selbst wenn sie zum Zeitpunkt der Anmeldung noch gar nicht erstellt ist.

Voraussetzung für einen wirksa-men Umwandlungsvorgang ist, dass bei der Anmeldung der Eintragung ins Handelsregister auch eine Schlussbilanz einzureichen ist, deren Bilanzstichtag nicht länger als acht Monate vor dem Zeitpunkt der Anmeldung liegt. Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung, die auch für das Steuerrecht von Bedeutung ist, klargestellt, dass die Schlussbilanz auch zeitnah nach der Anmeldung der Umwandlung nachgereicht werden kann. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Schlussbilanz zum Zeitpunkt der Anmeldung bereits erstellt war. Entscheidend ist allein, dass der Bilanzstichtag der Schlussbilanz in dem Zeitraum von acht Monaten vor der Anmeldung liegt.

Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung korrekt festgestellt, dass der Wortlaut des Gesetzes der Zulässigkeit einer zeitnahen Nachreichung der Schlussbilanz nicht entgegensteht. Eine geringe Verzögerung durch die Nachreichung der Bilanz beeinträchtigt die mit der Bilanzvorlagepflicht verfolgten Zwecke nicht, meint das Gericht. Demgegenüber würde die endgültige Zurückweisung der Anmeldung zu einer erheblichen Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Interessen der am Umwandlungsvorgang beteiligten Rechtsträger führen. Daher sei es aus Gründen der Verhältnismäßigkeit geboten, dem Antragsteller vor einer endgültigen Zurückweisung der Anmeldung zunächst die Möglichkeit zu geben, den Mangel einer fehlenden Schlussbilanz durch deren kurzfristige Nachreichung zu beheben. Im Streitfall hatte die Beschwerde allerdings dennoch keinen Erfolg, weil die korrekte Schlussbilanz erst mehrere Wochen nach der gesetzten Nachfrist von einem Monat eingereicht wurde. Das sei nicht mehr zeitnah, und daher sei die Anmeldung der Umwandlung in diesem Fall zurückzuweisen.