• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Voraussetzung für Erlass von Säumniszuschlägen

Nur in besonderen Fällen setzt der Erlass von Säumniszuschlägen aus Billigkeitsgründen voraus, dass auch beim Finanzgericht ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt wurde.

Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sind Säumniszuschläge wegen sachlicher Unbilligkeit zu erlassen, wenn die Steuerfestsetzung später aufgehoben wird und der Steuerzahler alles getan hat, um bis zur Änderung der Steuerfestsetzung die Aussetzung der Vollziehung des Steuerbescheids zu erreichen, das Finanzamt oder das Finanzgericht diese aber abgelehnt haben, obwohl sie möglich und angemessen gewesen wäre. Ein Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen kommt aber nicht in Frage, wenn der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nicht ernsthaft und nachvollziehbar begründet wurde.

Der Bundesfinanzhof hat nun klargestellt, dass die Anforderung, alles erforderliche zu tun, um eine Aussetzung der Vollziehung zu erreichen, nicht zwingend auch einen Antrag beim Finanzgericht umfasst. Im Gegensatz zum Finanzamt, das die Säumniszuschläge im Streitfall nicht erlassen wollte, weil der Kläger nur beim Finanzamt die Aussetzung der Vollziehung beantragt hatte und nach deren Ablehnung kein gerichtliches Verfahren betrieben hat, sahen die Bundesrichter den Antrag beim Finanzamt als ausreichend an. Eine "Antragspflicht" beim Finanzgericht nach der Ablehnung durch das Finanzamt komme allenfalls bei besonderen Umständen in Frage, beispielsweise weil die Ablehnung des Finanzamts aufgrund von Verwaltungsrichtlinien oder anderen Verwaltungsanweisungen erfolgt und nicht aufgrund gesetzlicher Regelungen. In so einem Fall kann es erfolgversprechend sein, einstweiligen Rechtsschutz auch noch beim Finanzgericht zu beantragen.