• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Mitteilung über ergebnislose Außenprüfung nicht anfechtbar

Die Mitteilung über eine ergebinslose Außenprüfung ist kein Verwaltungsakt und damit nicht mit dem Einspruch oder einer Klage anfechtbar, wenn die Steuerbescheide doch noch nachträglich geändert werden sollen.

Entgegen der vorherrschenden Meinung in der Fachliteratur hat der Bundesfinanzhof nun entschieden, dass eine solche Mitteilung über eine ergebnislose Außenprüfung kein Verwaltungsakt, sondern ein sogenannter Realakt ist. Die Mitteilung kann damit nicht mit einem Einspruch oder einer Klage angefochten werden, falls der Steuerzahler nach Abschluss der Außenprüfung doch noch Tatsachen entdeckt, die zu seinen Gunsten eine niedrigere Steuer bewirken würden. Das ist nach dem Urteil nur noch möglich, wenn die Außenprüfung auch zu einem Ergebnis geführt hat, aufgrund dessen das Finanzamt geänderte Steuerbescheide erlässt.

Nicht jede Steuerprüfung führt zu einer Steuernachzahlung. Hat der Prüfer nichts festgestellt, was zu bemängeln wäre, dann schickt das Finanzamt dem Steuerzahler eine Mitteilung, dass die durchgeführte Außenprüfung zu keiner Änderung der Besteuerungsgrundlagen geführt hat. Für die meisten Steuerzahler ist das ein Grund zum Aufatmen. Die Mitteilung bewirkt jedoch auch, dass die Steuerbescheide für die geprüften Zeiträume nur noch geändert werden können, wenn später eine Steuerhinterziehung entdeckt wird.