• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Kindergeldanspruch trotz Vollzeit-Erwerbstätigkeit

Eine Vollzeit-Erwerbstätigkeit schließt den Kindergeldanspruch auch dann nicht automatisch aus, wenn das Fernstudium im ersten Semester nur in geringem Umfang vorangetrieben wird, sofern das Studium hinreichend ernsthaft betrieben wird.

Bei durchgreifenden Anhaltspunkten für eine reine "Pro-forma-Immatrikulation" liegt keine Berufsausbildung des Kindes vor, die Voraussetzung für einen Kindergeldanspruch ist. Allerdings muss das Studium die Zeit und Arbeitskraft des Kindes nicht überwiegend in Anspruch nehmen. Eine Berufsausbildung ist grundsätzlich auch parallel zu einer ausgeübten Teilzeit- oder Vollzeiterwerbstätigkeit möglich, wenn die Berufsausbildung hinreichend ernsthaft und nachhaltig betrieben wird, wie das Finanzgericht Münster entschieden hat.

Damit stellt das Vollzeit-Fernstudium im Studiengang "Psychologie”, um das es im Streitfall ging, keine Pro-forma-Immatrikulation dar, wenn das Kind eine monatliche Studiengebühr in Höhe von 348 Euro aufbringt und sich aus den Leistungsnachweisen ernsthafte und nachhaltige Lernbemühungen ergeben. Die Annahme einer Berufsausbildung scheiterte im Streitfall weder am geringen Umfang der absolvierten Studienleistungen im ersten Semester, noch an der Vollzeit-Erwerbstätigkeit. Denn der Gesetzgeber wollte nach Überzeugung des Gerichts gerade auch die Fälle berücksichtigen, in denen die Kinder sich selbst finanzieren und damit einer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen, um ihr Studium betreiben zu können. Auch wollte der Gesetzgeber nicht Studierende, die sich bei einem Fernstudium im Selbststudium zunächst orientieren und eingewöhnen müssen, vom Kindergeldbezug ausschließen.