• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Die Ich-AG für Existenzgründer

Erst kürzlich wurde das neueste Instrument der Bundesregierung zum Abbau der Arbeitslosenzahlen zum Unwort des Jahres gewählt. Aber was genau ist eigentlich eine Ich-AG?

Es handelt sich nicht um eine neue Gesellschaftsform, sondern um eine zusätzliche Förderung der Existenzgründungen von Arbeitslosen. Diese werden in einer dreijährigen Anlaufphase durch die Zahlung von Existenzgründerzuschüssen unterstützt. Voraussetzungen sind:

  • Der Existenzgründer war zuvor arbeitslos und hat Leistungen der Arbeitsförderung erhalten.

  • Er beschäftigt keine Mitarbeiter oder nur mitarbeitende Familienangehörige.

  • Er wird voraussichtlich ein Arbeitseinkommen von nicht mehr als 25.000 Euro im Jahr erzielen.

Der Existenzgründerzuschuss wird für maximal drei Jahre gezahlt und beträgt im ersten Jahr 600 Euro, im zweiten Jahr 360 Euro und im dritten Jahr 240 Euro monatlich. Die Leistung wird für jeweils ein Jahr bewilligt, danach muss der Existenzgründer jeweils nachweisen, dass die Förderungsvoraussetzungen weiterhin vorliegen.

Die Gründer der Ich-AG sind für die Dauer des Bezugs eines Existenzgründerzuschusses in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen. Während der ersten drei Jahre der selbständigen Tätigkeit können sie Beiträge in Höhe von 50% der Bezugsgröße entrichten (für 2003: monatlich 1.190 Euro im Westen und 997,50 Euro im Osten). In der Krankenversicherung besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung zu einem reduzierten Beitragssatz. Bei einem Beitragssatz von 14 % sind dies monatlich 164 Euro. In die Pflegeversicherung sind etwa 20 Euro einzuzahlen. Somit stehen dem Existenzgründerzuschuss monatliche Ausgaben für die soziale Sicherung in Höhe von rund 417 Euro (West) und 379 Euro (Ost) gegenüber.

Alternativ können Existenzgründer im Rahmen der Regelförderung ein Überbrückungsgeld beantragen. In diesem Fall müssen sie aber ein tragfähiges Konzept vorlegen, das mit dem Testat einer fachkundigen Stelle versehen ist. Das Überbrückungsgeld wird längstens für die Dauer von 6 Monaten gezahlt. Das Überbrückungsgeld entspricht dem zuletzt gezahlten Arbeitslosengeld mit einem Zuschlag für Aufwendungen für die soziale Sicherung.