• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Verkauf einer Immobilie mit häuslichem Arbeitszimmer

Der Verkauf einer selbstgenutzten Immobilie innerhalb der zehnjährigen Haltefrist führt in der Regel nicht zu einer anteiligen Steuerpflicht des auf ein häusliches Arbeitszimmer entfallenden Veräußerungsgewinns.

Wird eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren ab dem Erwerb verkauft, ist der Veräußerungsgewinn steuerpflichtig. Eine Ausnahme von dieser Regel gibt es für selbstgenutzte Immobilien. Aber selbst hier hält das Finanzamt anteilig die Hand auf, wenn ein häusliches Arbeitszimmer zur Einkünfteerzielung genutzt und steuerlich geltend gemacht wurde.

Dem hat nun jedoch der Bundesfinanzhof widersprochen und bei einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Immobilie den kompletten Veräußerungsgewinn steuerfrei gestellt. Seiner Meinung nach bieten weder der Wortlaut des Gesetzes noch die Gesetzesbegründung oder der Gesetzeszweck einen Anhaltspunkt dafür, dass der Gesetzgeber ein häusliches Arbeitszimmer von der Begünstigung ausnehmen wollte. Außerdem umfasse der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers regelmäßig eine zumindest geringfügige Nutzung zu eigenen Wohnzwecken, womit auch dieses von der Befreiungsvorschrift erfasst wäre.

Allerdings gilt das Urteil nur für bestimmte Einkunftsarten (z.B. Arbeitnehmer und Vermieter). Wenn das häusliche Arbeitszimmer eines Unternehmers ein eigenständiges Wirtschaftsgut im Betriebsvermögen wird und dann infolge des Verkaufs ein Entnahmegewinn anfällt, bleibt es bei der Steuerpflicht.