• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Abzug von Erhaltungsaufwand nach dem Tod des Eigentümers

Nach dem Tod eines Immobilieneigentümers ist der noch nicht berücksichtigte Teil von über mehrere Jahre verteilten Erhaltungsaufwendungen in der Steuererklärung des Erblassers anzusetzen.

Den Werbungskostenabzug für größere Aufwendungen zur Erhaltung einer vermieteten Immobilie kann der Eigentümer auf bis zu fünf Jahre verteilen. Falls er in diesem Zeitraum verstirbt, konnten bisher grundsätzlich die Erben den nicht verbrauchten Werbungskostenabzug über den gewählten Verteilungszeitraum fortführen. Der Bundesfinanzhof sieht für diese Regelung der Finanzverwaltung aber keine gesetzliche Grundlage und hat stattdessen entschieden, dass der noch nicht berücksichtigte Teil der Erhaltungsaufwendungen im Jahr des Versterbens in der Steuerveranlagung des Erblassers anzusetzen ist. Bisher hat der Fiskus noch nicht auf das Urteil reagiert, sodass Erben vorerst weiterhin versuchen können, beim Finanzamt die für sie günstigere Variante zu erreichen, indem sie sich entweder auf die noch bestehende Regelung in den Einkommensteuer-Richtlinien oder auf das Urteil berufen.