• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Hartz-II-Gesetz und Minijobs

Mit dem Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ("Hartz II") zum 1. April 2003 werden die Minijobs neu geregelt.

Nach der bisherigen Rechtslage, die bis zum 31. März 2003 noch gelten wird, sind Beschäftigte, deren monatliches Gehalt nicht über 325 Euro und deren Arbeitszeit nicht über 15 Stunden in der Woche hinausgeht, von der Entrichtung von Sozialabgaben wie auch Steuern freigestellt. Der Arbeitgeber hingegen ist zur Abführung einer Sozialpauschale von 22 %, bestehend aus 12 % Rentenversicherungspauschale und 10 % Krankenversicherungspauschale verpflichtet.

Durch das Hartz-II-Gesetz wird zunächst der jetzige Grenzwert von 325 auf 400 Euro angehoben, und auch die Begrenzung auf eine maximale Arbeitszeit von 15 Stunden pro Woche entfällt. Ein Arbeitgeber, der einen Arbeitnehmer in diesem Bereich beschäftigt, hat nunmehr allerdings 25 % als Lohnnebenkosten abzuführen: 11 % Rentenversicherung, 12 % Krankenversicherung und 2 % Lohnsteuer. Durch diese Änderung kann zum einen ein Gehaltsaufschlag von 75 Euro realisiert werden, zum anderen sind aber auch, gerade bei knapper Kalkulation, 3 % zusätzliche Lohnnebenkosten zu berücksichtigen.

Gänzlich neu ist die Einrichtung einer so genannten Gleitzone, die bei einem Gehalt von 400,01 Euro beginnt und bis 800,00 Euro reicht. Arbeitnehmer, die in diesen Bereich durch Wahrnehmung eines einzelnen oder mehrerer, zusammenzurechnender Beschäftigungen fallen, tragen anteilig einen steigenden Anteil der Sozialbeiträge. Dieser beginnt mit 4 % und steigert sich, gemäß der Annäherung an die 800-Euro-Grenze, bis zum vollen Arbeitnehmeranteil. Für den Arbeitgeber fällt hingegen der "normale" Arbeitgeberanteil an Sozialversicherungsbeiträgen an.

Eine Ausnahme besteht für Haushaltshilfen oder haushaltsnahe Beschäftigte. Bei diesen fallen auf Arbeitgeberseite bis zu einem Gehalt von 400 Euro lediglich 12 % Lohnnebenkosten an, zudem können 10 % der Kosten oder bis zu 510 Euro im Jahr steuerlich abgesetzt werden.

Arbeitgeber sollten unter dem Aspekt der gesteigerten Lohnnebenkosten, aber auch der neuen Möglichkeiten der Ausgestaltung von Minijobs jenseits der 400-Euro-Grenze verstärktes Augenmerk auf die Anpassungsbedürftigkeit von bestehenden Verträgen haben.