• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Regeln für anschaffungsnahe Herstellungskosten

Der Bundesfinanzhof hat seine Ansicht zu anschaffungsnahen Herstellungskosten in zwei Punkten geändert, denen sich das Bundesfinanzministerium nun angeschlossen hat.

Fallen kurz nach der Anschaffung einer Immobilie hohe Ausgaben für Reparaturen und Modernisierung an, müssen diese Ausgaben als anschaffungsnahe Herstellungskosten zusammen mit dem Kaufpreis über die Gesamtnutzungsdauer des Gebäudes abgeschrieben werden, anstatt sofort in voller Höhe abziehbar zu sein. Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes führen zu anschaffungsnahen Herstellungskosten, wenn die Aufwendungen ohne die Umsatzsteuer 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen.

Dabei bleiben allerdings die Kosten für jährlich üblicherweise anfallende Erhaltungsarbeiten unberücksichtigt. Weitere Regeln zu anschaffungsnahen Herstellungskosten hat der Bundesfinanzhof in zwei Urteilen aufgestellt. Diese Urteile sollen die Finanzämter laut einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums künftig generell anwenden. Auf Antrag kann jedoch die bisherige - oft günstigere - Handhabung weiter angewendet werden, wenn der Kaufvertrag vor dem 1. Januar 2017 abgeschlossen wurde.

Im ersten Urteil hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass zu den anschaffungsnahen Herstellungskosten auch sämtliche Schönheitsreparaturen gehören. Bisher mussten Schönheitsreparaturen einen engen räumlichen, zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit den Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen haben, um diesen zugeordnet zu werden. Diese Einschränkung hat der Bundesfinanzhof nun aufgegeben.

Daneben hat der Bundesfinanzhof klargestellt, dass bei der Prüfung, ob die Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen zu anschaffungsnahen Herstellungskosten führen, auf den jeweiligen selbständigen Gebäudeteil abzustellen ist, wenn das Gesamtgebäude in unterschiedlicher Weise genutzt wird. Entscheidend dafür ist, ob die einzelnen Gebäudeteile in verschiedenen Nutzungs- und Funktionszusammenhängen stehen. Damit wird die 15 %-Schwelle bei einem aus mehreren Einheiten bestehenden Gebäude deutlich schneller überschritten, wenn nur Teile des Gebäudes renoviert werden.