• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Förderung von Mieterstrom aus Solaranlagen

Der Gesetzgeber hat im Sommer einen Zuschuss für Mieterstrom aus Solaranlagen auf dem Hausdach beschlossen.

Mieterstrom ist Strom, der in Solaranlagen auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt und an Verbraucher in diesem oder benachbarten Gebäuden ohne Netzdurchleitung geliefert wird. Anders als beim Strombezug aus dem Netz entfallen beim Mieterstrom einige Kostenbestandteile wie Netzentgelte, netzseitige Umlagen, Stromsteuer und Konzessionsabgaben.

Um den Mieterstrom noch attraktiver zu machen, gibt es künftig eine Förderung für jede Kilowattstunde Mieterstrom - den sogenannten Mieterstromzuschlag. Bislang lohnte sich Mieterstrom für Vermieter trotz der Vorteile bei Abgaben und Umlagen in der Regel nicht, weil in Mieterstrommodellen erhebliche Kosten für Abrechnung, Vertrieb und Messungen entstehen. Der Mieterstromzuschlag macht den Mieterstrom künftig wirtschaftlich attraktiver. Auf diese Weise rechnet sich das Projekt für den Vermieter, und Mieter erhalten Strom vom eigenen Dach zu attraktiven Konditionen.

Die Regelung gilt dem im Sommer beschlossenen Gesetz zufolge für Mieter und Bewohner in Wohngebäuden oder Nebenanlagen im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit diesem Gebäude. Mit dieser Regelung sollen wie von der Wohnungswirtschaft gefordert auch Quartierslösungen möglich werden.

Bedingung ist zudem, dass mindestens 40 % des Gebäudes zu Wohnzwecken genutzt werden. Gefördert wird aber der gesamte lokal genutzte Strom. Denkbar ist also auch die Belieferung eines Gewerbebetriebs im selben Gebäude. Die Höhe des Zuschlags hängt vom Photovoltaik-Zubau insgesamt ab und liegt voraussichtlich zwischen 2,21 und 3,81 Cent pro Kilowattstunde, je nach der installierten Leistung der Anlage. Der höchste Satz von 3,81 Cent gilt für Anlagen mit einer Leistung bis zu 10 Kilowatt. Über einer Leistung von 100 Kilowatt gibt es keine Förderung mehr.

Der Mieterstromzuschlag wird nur für Strom aus Solaranlagen gewährt, die nach Inkrafttreten des Gesetzes am 25. Juli 2017 in Betrieb genommen worden sind, und erst nach Genehmigung der Förderung durch die Europäische Kommission. Zudem muss die Anlage, für die der Mieterstromzuschlag in Anspruch genommen werden soll, bei der Bundesnetzagentur registriert werden.

Der Zuschlag wird über die EEG-Umlage finanziert. Für den Strom, der nicht an Mieter geht und ins Netz eingespeist wird, erhalten die Anlagebetreiber eine Vergütung nach dem EEG. Die Größe der förderfähigen Anlagen ist auf 500 Megawatt pro Jahr begrenzt. Vor allem diese Deckelung stieß im Gesetzgebungsverfahren auf Widerstand: Das Potenzial würde bei weitem nicht ausgeschöpft, wenn bei 500 Megawatt jährlich Schluss mit der Förderung ist.

Die Oppositionsfraktionen im Bundestag kritisierten darüber hinaus die steuerrechtlichen Folgen der Neuregelung: Wenn Vermieter in das Mieterstrom-Modell investieren, werden sie gewerbesteuerpflichtig. Als reine Vermieter sind sie von der Gewerbesteuer befreit. Die Installation einer Solaranlage für die Produktion von Mieterstrom setzt daher auch steuerliche Überlegungen voraus.