• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Rechtsform des Unternehmens

Die Frage, welche Rechtsform aus steuerlicher Sicht am günstigsten ist, ist nur schwer zu beantworten, da die Antwort von vielen Faktoren abhängt.

Es wird immer wieder die Frage gestellt, bei welcher Rechtsform die Unternehmen die geringsten Steuern zahlen. Eine allgemeingültige Antwort kann auf diese Frage nicht gegeben werden, sie hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Höhe des Jahresüberschusses

  • Höhe der Gewinnausschüttungen

  • Höhe der Gesellschafter-Geschäftsführervergütungen

Es lassen sich jedoch die folgenden Grundsätze herausstellen:

  • Solange Gewinne im Unternehmen einbehalten und nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden, ist die Rechtsform der Kapitalgesellschaft günstiger als die eines Personenunternehmens.

  • Soweit Gewinne ausgeschüttet werden, ist das Personenunternehmen gegenüber der Kapitalgesellschaft überlegen.

  • Muss der Unternehmer das von ihm aufgebrachte Kapital finanzieren, so ist ebenfalls das Personenunternehmen der Kapitalgesellschaft überlegen, weil der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft seinen Refinanzierungsaufwand nur zur Hälfte absetzen kann.

Die unterschiedlichen Besteuerungsformen lassen sich in zusammengesetzten Rechtsformen, also der GmbH & Co. KG, der GmbH & Still oder der umgekehrten Betriebsaufspaltung optimieren. Dabei werden zwei Gestaltungsziele verfolgt:

  • Der Geschäftsbetrieb wird in einem Personenunternehmen geführt, an dem neben natürlichen Personen auch eine Kapitalgesellschaft beteiligt ist oder dem eine Kapitalgesellschaft nahe steht. Während die natürlichen Personen den für Privatausgaben und Steuerzahlungen benötigten Gewinnanteil entnehmen, entfällt der andere Teil des Gewinns auf die Kapitalgesellschaft und genießt bis zu seiner späteren Ausschüttung deren Steuervorteile für einbehaltene Gewinne.

  • Die Gestaltung kann optimiert werden, wenn ein möglichst hoher Anteil des Gewerbeertrags auf Gesellschafter entfällt, bei denen die Gewerbesteuer anrechenbar ist.

Vergleichsberechnungen haben ergeben, dass eine GmbH & Co. KG mit einer Geschäftsführervergütung steuerlich am günstigsten ist, wenn 50 % des Gewinns bei der Kapitalgesellschaft einbehalten und 50 % bei der Personengesellschaft ausgeschüttet werden. Die Komplementär-GmbH sollte nicht am Vermögen der KG beteiligt sein. Die einbehaltenen Gewinne sollten in der Form von Leistungsvergütungen und Vorabgewinnen in die GmbH einfließen.