• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Leistungsort bei Kongressen

Das Bundesfinanzministerium stellt klar, welche Ortsregelung bei der Überlassung von Räumen und Veranstaltungsequipment für einen Kongress zur Anwendung kommt.

Bei der Überlassung von Standflächen auf Messen und Ausstellungen durch die Veranstalter an die Aussteller handelt es sich um sonstige Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück. Werden dagegen neben der Überlassung von Standflächen weitere Leistungen an die Aussteller erbracht und sind diese Leistungen insgesamt als einheitliche Veranstaltungsleistung anzusehen, bestimmt sich der Leistungsort nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuerrechts.

Überlässt ein Unternehmer einem Kongressveranstalter ein Kongresszentrum komplett oder teilweise einschließlich des Veranstaltungsequipments und erbringt er daneben zahlreiche Dienstleistungen vor, während und nach dem Kongress an den Veranstalter, ist die Regelung für Veranstaltungsleistungen entsprechend anzuwenden. Ausgenommen davon sind aber Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen. Diese gelten grundsätzlich als eigenständige Leistungen.

Daneben ergänzt das Ministerium die Liste der möglichen Zusatzleistungen, die ein Kongressveranstalter in Anspruch nehmen kann, um die Gestellung von Hosts und Hostessen. Der Leistungsort für diese Personalgestellung ist dann von der Art des Empfängers abhängig (Unternehmer, Nichtunternehmer etc.).

Diese Ergänzungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses sind in allen offenen Fällen anzuwenden. Allerdings hat das Ministerium auch eine - wenn auch kurze - Übergangsregelung vorgesehen: Es wird - auch für Zwecke des Vorsteuerabzugs - nicht beanstandet, wenn die Unternehmer die bis zum 31. Mai 2015 erbrachte Leistungen als Umsätze im Zusammenhang mit einem Grundstück behandeln.