• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Überstundenvergütung und Arbeitsfreistellung

Leistet ein Arbeitnehmer über längere Zeit vergütete Überstunden, so zählen diese auch bei späterer Arbeitsfreistellung zum fortzuzahlenden Lohn.

Die Freistellung eines Mitarbeiters zur Abgeltung der von ihm geleisteten Überstunden ist nur mit einer rechtlichen Grundlage zulässig. So kann der Arbeitgeber ohne gesetzliche Regelung oder Vereinbarung im Tarif- oder Arbeitsvertrag nicht von sich aus die Freistellung anordnen. Vielmehr steht dem Mitarbeiter eine Auszahlung der Überstunden zu, wenn dies im Arbeitsvertrag vereinbart ist.

Ebenso hat der Mitarbeiter Anspruch auf Abgeltung von Überstunden, die er geleistet hätte, wenn er nicht vom Arbeitgeber freigestellt worden wäre. Der Arbeitgeber ist dabei nicht nur verpflichtet, das Grundgehalt weiterhin zu zahlen. Vielmehr muss er dem Mitarbeiter auch die Überstunden auszahlen oder nachweisen, dass in der fraglichen Zeit kein Bedarf für die bisher geleisteten Überstunden bestand, zum Beispiel wenn der Mitarbeiter nach einer Kündigung freigestellt wird, zuvor aber konstant Überstunden erbracht hat.

Sie sollten dies gerade bei langjährigen Mitarbeitern berücksichtigen, sofern diese über längere Zeit Überstunden geleistet haben, die nur durch Auszahlung abgeglichen werden können. Infolge der langen Kündigungsfristen ergibt sich dann eine hohe Überstundenabgeltung für tatsächlich nicht geleistete Arbeitszeit.