• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Weitere Änderungen im Steuerrecht

Im Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz sind verschiedene Änderungen enthalten, die in erster Linie Verwaltungsprozesse ändern oder für die Steuerzahler nur zu minimalen Anpassungen führen.

Einige Änderungen durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz betreffen die Steuerzahler nur am Rande oder haben vorerst keine große Auswirkung auf die fälligen Steuern oder die Steuerplanung. Dazu gehören die folgenden Regelungen.

  • ELStAM: Dieser Punkt betrifft die Gesetzesänderungen für die gleitende ELStAM-Einführung in diesem Jahr.

  • Minijob-Pauschsteuer: Für die einheitliche Pauschsteuer auf Minijobs von 2 % gelten bisher die Regelungen der Abgabenordnung. Der Bundesrechnungshof hatte vorgeschlagen, für das Erhebungsverfahren die sozialrechtlichen Vorschriften anzuwenden, weil die Minijob-Zentrale sonst aufwendig steuerrechtliche und sozialrechtliche Verfahrensvorschriften nebeneinander anwenden muss. Dieser Vorschlag wird nun umgesetzt, sodass ab diesem Jahr auch für die Pauschsteuer die sozialrechtlichen Regelungen bei der Erhebung von Säumniszuschlägen, Mahngebühren sowie für das Mahnverfahren anzuwenden sind.

  • EU-Amtshilferichtlinie: Mit dem EU-Amtshilfegesetz (EUAHiG) wird die EU-Amtshilferichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Sie soll die Zusammenarbeit der Finanz- und Verwaltungsbehörden bei der Besteuerung grenzüberschreitender Aktivitäten stärken, unter anderem mit dem Ziel, die Steuern bei grenzüberschreitenden Steuersachverhalten ordnungsgemäß festsetzen zu können. Dazu sollen zentrale Verbindungsbüros in allen EU-Mitgliedstaaten eingerichtet werden. Außerdem verpflichtet die Richtlinie die EU-Staaten, sich auf Ersuchen gegenseitig alle für ein Besteuerungs- oder Steuerstrafverfahren erforderlichen Informationen zu erteilen. Die Übermittlung von Informationen kann ein Staat nicht mehr deshalb ablehnen, weil er selbst kein eigenes Interesse an der Übermittlung hat oder die Information sich in privilegierter Hand (Bank, Treuhänder etc.) befindet.

  • Mutter-Tochter-Richtlinie: In vielen Steuergesetzen erfolgen redaktionelle Anpassungen an die Neufassung der Mutter-Tochter-Richtlinie und den Vertrag von Lissabon.

  • Festsetzungsfristen: In den Fällen, in denen der Steuerzahlungspflichtige nicht mit dem Steuerschuldner übereinstimmt, gilt nun ein Gleichlauf der Festsetzungsfristen. Damit bleibt beispielsweise der Erlass eines Haftungsbescheides bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist beim Steuerzahlungspflichtigen möglich.

  • Streichung der Abrundung: Bei der Aufteilung einer Gesamtschuld wird der Betrag künftig nicht mehr vorher abgerundet.

  • Entschädigung für Vorlagepflicht: Die Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz, die bisher nur Auskunftspflichtige und Sachverständige für ihre Dienste an die Finanzverwaltung auf Antrag erhalten haben, steht jetzt auch Vorlagepflichtigen zu, die das Finanzamt zu Beweiszwecken zur Vorlage von Urkunden, Geschäftsunterlagen und anderen Aufzeichnungen aufgefordert hat.

  • Feuerschutzsteuer: Die Anmeldung der Feuerschutzsteuer kann künftig auch elektronisch abgegeben werden.

  • Gebietszusammenschlüsse: Bei der Grunderwerbsteuer gilt künftig eine Steuerbefreiung für Zusammenschlüsse und Eingliederungen von Kommunen.