• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Besteuerung von Scheingewinnen

Erleichterung bei der Besteuerung von Scheingewinnen: Zahlungsfähigkeit des Schuldners ist jetzt Voraussetzung.

Die Gewinne eines Gesellschafters müssen versteuert werden, wenn sie ihm zugeflossen sind. Werden Gewinne "stehen" gelassen, so liegt rechtlich eine Novation vor, d.h. der Rechtsgrund der Forderung hat sich geändert, aus dem Gewinnauszahlungsanspruch ist eine sonstige Forderung des Gesellschafters, z.B. ein Darlehensanspruch geworden. In der Novation sieht die Rechtsprechung einen steuerbaren Zufluss, wenn der Schuldner leistungsbereit und leistungsfähig ist. Hieraus folgt, ist die Gesellschaft im Zeitpunkt des Zuflusses zahlungsunfähig, so ist kein Gewinn zu versteuern. Kommt es hierüber zum Streit, so trägt das Finanzamt nach einer neuen Entscheidung des Bundesfinanzhofs die Beweislast des Zuflusses. Diese Entscheidung ist wichtig für Kapitalanleger, die sich auf gewagte Spekulationsgeschäfte eingelassen haben und von ihrem Geld nichts mehr gesehen haben, das Finanzamt aber die ausgewiesenen Scheingewinne versteuern will.