• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Gelangensbestätigung als neues Handelshindernis

Die neuen Nachweispflichten für umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen stellen die Unternehmen vor enorme Probleme.

Seit Januar 2012 gelten für umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen neue Nachweispflichten. Für Warenlieferungen ins EU-Ausland wurden alle bislang geltenden Nachweismöglichkeiten per Rechtsverordnung abgeschafft und durch einen einzigen Beleg ersetzt, die sogenannte Gelangensbestätigung. Dabei handelt es sich um eine Bestätigung des Abnehmers, dass er die Ware an einem bestimmten Tag und Ort erhalten hat. Das mag einfach klingen, aber in der Praxis führt die neue Nachweispflicht zu Schwierigkeiten für die Unternehmen und erschwert den EU-Binnenhandel, wie der DIHK festgestellt hat.

Die Gelangensbestätigung ist im Ausland oft unbekannt. Die Unternehmen müssen daher befürchten, dass der Abnehmer sie deswegen häufig zunächst nicht unterschreiben wird. Zudem kann es passieren, dass der Empfang der Ware von einer anderen Person als dem Abnehmer quittiert wird und die Finanzverwaltung diese Unterschrift dann nicht als Gelangensbestätigung anerkennt.

Verstärkt wird das Problem dadurch, dass es das Muster lediglich in deutscher, englischer und französischer Sprache gibt. Ob ein tschechischer, estnischer oder portugiesischer Abnehmer eine Bescheinigung in einer dieser Sprachen unterschreibt, ist nicht sicher. Und bei der Vielzahl von deutschen Warensendungen ins EU-Ausland ist es für den liefernden Unternehmer ein erheblicher Aufwand, sicherzustellen, dass alle Abnehmer die Gelangensbestätigung korrekt ausfüllen.

Noch größere Probleme ergeben sich bei Reihengeschäften: Liefert etwa ein deutscher Unternehmer im Auftrag seines russischen Kunden eine Ware per Spedition an dessen Abnehmer nach Belgien, stellt sich die Frage, wer die Gelangensbestätigung unterschreiben muss. Abnehmer des deutschen Unternehmens ist der Russe. Der kann jedoch nicht bestätigen, ob und wann die Ware tatsächlich in Belgien angekommen ist. Zwischen dem deutschen Unternehmer und dem belgischen Endkunden bestehen aber keine vertraglichen Beziehungen. Abhilfe schaffen würde in diesen Fällen die Rückkehr zur bisherigen Spediteurbescheinigung, bei der der beauftragte Spediteur bestätigt, wann er seine Ware bei wem abgeliefert hat. Schließlich hat der die Spedition beauftragende Lieferer nur darauf direkten Einfluss.

Wegen dieser Schwierigkeiten mit der neuen Gelangensbestätigung hatte die Finanzverwaltung zunächst eine dreimonatige Gnadenfrist gewährt: Bei Lieferungen bis Ende März 2012 hat der Nachweis anhand der Spediteurbescheinigung keine negativen Auswirkungen. Angesichts der massiven Kritik nicht nur des DIHK sondern beispielsweise auch des Instituts der Wirtschaftsprüfer wurde die Gnadenfrist nun für innergemeinschaftliche Lieferungen zumindest um drei Monate verlängert. Wichtig ist aber, dass die verlängerte Übergangsfrist nicht für steuerfreie Ausfuhrlieferungen außerhalb der EU gilt - hier bleibt es beim bisherigen Ende der Übergangsfrist zum 31. März 2012.

Der DIHK fordert jedoch, dass auch darüber hinaus ein Nachweis durch die Spediteurbescheinigung und weitere bislang zugelassene Belege möglich sein soll. Um Rechtssicherheit zu schaffen, müssen Bund und Länder die Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung wieder ändern. Andernfalls wird der EU-Binnenmarkt, der den Handel zwischen den Mitgliedstaaten erleichtern soll, für deutsche Unternehmen mit neuen, vermeidbaren Hürden belastet.