• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Zuordnungsentscheidung bei gemischt genutzten Gegenständen

Ob ein gemischt genutzter Gegenstand dem Betriebs- oder dem Privatvermögen zugeordnet werden soll, muss der Unternehmer zeitnah dokumentieren.

Wird ein Gegenstand nur teilweise für unternehmerische Zwecke genutzt, kann sich der Unternehmer entscheiden, ob er den Gegenstand komplett dem Betriebs- oder Privatvermögen zuordnet oder ihn nur anteilig im Umfang der unternehmerischen Nutzung dem Betriebsvermögen zuordnet. Die Zuordnungsentscheidung muss bei der Anschaffung getroffen und zeitnah dokumentiert werden, also spätestens mit der Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung. Bis dahin kann eine in den Umsatzsteuer-Voranmeldungen getroffene Entscheidung noch korrigiert werden.

Als zeitnah sieht der Bundesfinanzhof die Dokumentation allerdings nur dann an, wenn sie dem Finanzamt vor dem Ablauf der gesetzlichen Abgabefrist für Steuererklärungen (31. Mai des Folgejahres) vorliegt. Das gilt auch dann, wenn die Steuererklärung selbst erst später abgegeben wird, zum Beispiel weil eine Fristverlängerung gewährt wurde. Außerdem muss die Entscheidung mit Beginn des Leistungsbezugs getroffen werden. Für gestreckte Anschaffungsvorgänge wie den Bau eines Hauses muss die Entscheidung also schon beim Baubeginn und nicht erst bei der Fertigstellung fallen und dem Finanzamt entsprechend innerhalb der Frist mitgeteilt werden, falls diese in unterschiedliche Kalenderjahre fallen.