• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Steuerklassenwahl als Gestaltungsmissbrauch

Die Steuerklassenwahl von Eheleuten kann ein Gestaltungsmissbrauch sein, wenn sie dem Zweck dient, per Antrag auf eine getrennte Veranlagung eine hohe Steuererstattung zu kassieren.

Eheleute, die die Kombination aus den Steuerklassen III und V wählen, gehen üblicherweise davon aus, dass der größte Teil des Einkommens nur einem der beiden Ehepartner zufließt, denn bei der Lohnsteuerklasse III werden beim Steuerabzug sämtliche Ermäßigungen aus dem Ehegattensplitting berücksichtigt. Haben beide Eheleute ein ähnlich hohes Einkommen, kommt es bei einer getrennten Steuererklärung in diesem Fall beim einen Ehepartner zu einer erheblichen Nachzahlung und beim Ehepartner mit der Steuerklasse V zu einer deutlichen Erstattung.

Diesen Umstand wollte ein Ehepaar ausnutzen, das schon längere Zeit diese Kombination wählte und dann eine getrennte Veranlagung beantragte. Während die Ehefrau Erstattungen von insgesamt rund 25.000 Euro erhielt, fielen beim Ehemann Nachzahlungen in etwa derselben Höhe an. Doch nachdem diese Nachzahlungen beim Ehemann nicht einzutreiben waren, weil sein Arbeitslohn bereits von anderen Gläubigern gepfändet wurde, wollte das Finanzamt nicht mehr mitspielen und weigerte sich fortan, eine getrennte Veranlagung durchzuführen.

Vom Finanzgericht Baden-Württemberg haben die Finanzbeamten nun recht bekommen, denn in diesem Fall stelle der Antrag auf getrennte Veranlagung einen Gestaltungsmissbrauch dar. Wird durch die Wahl der Steuerklassen und dem Antrag auf getrennte Veranlagung eine unangemessene Gestaltung gewählt, die zu einem gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteil führt, ist die beantragte getrennte Veranlagung abzulehnen.