• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Bundesrat blockiert Steuererleichterungen

Überraschend hat der Bundesrat beide aktuellen Steuergesetze mit Vereinfachungs- und Erleichterungsregelungen abgelehnt.

In der letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause am 8. Juli 2011 hat der Bundesrat ganz überraschend sowohl dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 als auch dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden die Zustimmung verweigert. Im Fall des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 kam der Widerstand der Länder zwar nicht ohne Vorwarnung, allerdings waren alle Beteiligten davon ausgegangen, dass der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen würde. Vorerst stecken nun beide Gesetze in einer Sackgasse.

Ärgerlich ist diese unerwartete Wendung vor allem für Unternehmer, denn mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 sollte ab dem 1. Juli 2011 die Signaturpflicht für elektronische Rechnungen gestrichen werden. Das Bundesfinanzministerium hat zwar angedeutet, dass die rückwirkende Änderung in jedem Fall umgesetzt werden soll, doch nun kann es noch Monate dauern, bis eine solide gesetzliche Grundlage dafür existiert. Angesichts der enormen finanziellen Risiken bei einer möglichen Versagung des Vorsteuerabzugs sollten Sie daher noch keinen Gebrauch von der Erleichterung machen, solange nicht sicher ist, dass sie in dieser Form auch Geltung haben wird.

Andere rückwirkende Änderungen im Gesetz betreffen die Einkommensteuer. Hier bleibt allerdings noch etwas Zeit, denn diese Änderungen würden größtenteils erst nächstes Jahr eine Rolle spielen, weil erst dann die Steuerveranlagung für 2011 erfolgt. Lediglich die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 920 Euro auf 1.000 Euro sollte nach dem Gesetz bereits in diesem Jahr beim Lohnsteuerabzug für den Dezember berücksichtigt werden. Soll es dabei bleiben, muss sich der Gesetzgeber also beeilen, damit eine rechtzeitige technische Umsetzung noch möglich ist.

Auch bei der steuerlichen Förderung für eine energetische Wohngebäudesanierung herrscht nun wieder Unsicherheit: Ursprünglich sollte die Förderung erst am 1. Januar 2012 in Kraft treten, doch der Bundestag hatte den Termin vorgezogen. Damit wären dann auch bereits begonnene Sanierungsmaßnahmen gefördert worden, sofern der Beginn der Maßnahme nicht vor dem 6. Juni 2011 (Tag des Kabinettsbeschlusses) liegt. Immobilienbesitzer, die noch nicht mit Sanierungsmaßnahmen begonnen haben und trotzdem die Förderung nutzen wollen, sollten also sicherheitshalber mit dem Bauantrag oder der Einreichung der Bauunterlagen noch etwas warten, bis auch hier die weitere Entwicklung des Vorhabens absehbar ist.

Im Wesentlichen geht es den Bundesländern, die gegen die Gesetze gestimmt haben, ums Geld, aber auch andere Argumente spielen eine Rolle. Die Kritikpunkte der Opposition im Bundesrat haben wir hier für Sie zusammengestellt, denn daraus lässt sich ablesen, wo am ehesten Änderungen vorgenommen werden, um den Gesetzesvorhaben doch noch zum Erfolg zu verhelfen:

  • Die Mehrheit der Bundesländer ist gegen die Einführung der Möglichkeit, die Steuererklärungen jeweils für zwei Jahre gemeinsam abzugeben. Allerdings ist die Begründung der Länder für ihre ablehnende Haltung etwas widersprüchlich: Einerseits fürchten sie dadurch höhere Bürokratiekosten in der von den Ländern getragenen Finanzverwaltung, andererseits argumentieren sie, diese Möglichkeit würde ohnehin nur von wenigen Steuerzahlern genutzt, weil der Großteil der Berechtigten eine Erstattung erwartet und daher auch weiterhin die Steuererklärung jährlich abgeben würde.

  • Ebenfalls schon länger bekannt ist die Ablehnung der Länder gegen die Einführung einer Bagatellgrenze bei der verbindlichen Auskunft. Die Länder wollen hier nicht auf die Gebühreneinnahmen von bis zu 191 Euro pro Fall verzichten.

  • Schließlich wollten die Bundesländer im Steuervereinfachungsgesetz auch eine Anhebung des Behinderten-Pauschbetrags durchsetzen, der seit 1975 unverändert ist. Gleichzeitig sollte dessen Abgeltungswirkung auf alle krankheits-, pflege- und behindertenbedingten Kosten ausgeweitet werden, wobei der Nachweis der tatsächlichen Kosten weiterhin möglich bleibt.

  • An der steuerlichen Förderung der Wohngebäudesanierung stört die Länder der zu erwartende Einnahmeausfall durch die höheren Abschreibungen und Sonderausgaben, der pro Jahr mehr als 1,5 Mrd. Euro ausmacht, wovon die Länder 57,5 % zu schultern haben. Außerdem kritisieren die ablehnenden Länder, dass durch die Förderung über den Steuerabzug Spitzenverdiener mit hohem Steuersatz stärker gefördert werden als Immobilienbesitzer mit durchschnittlichem Einkommen.

Wie es nun mit den Gesetzen weitergeht, ist noch völlig offen. Der Bundestag und die Bundesregierung haben nun die Möglichkeit, ihrerseits den Vermittlungsausschuss anzurufen, wenn sie die Gesetzesvorhaben nicht beerdigen wollen. Dies ist die wahrscheinlichste Lösung.

Eine andere Möglichkeit besteht darin, die unstrittigen Änderungen stattdessen in das nächste Steueränderungsgesetz aufzunehmen. So oder so werden aber bis zur Verkündung eines fertigen Gesetzes noch mehrere Monate ins Land gehen, weil Bundestag und Bundesrat erst einmal bis Mitte September Sommerpause haben.