• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Schülerjobs und der Jugendarbeitsschutz

Auch bei Aushilfstätigkeiten in den Ferien ist das Jugendarbeitsschutzgesetz zu beachten.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz schützt Kinder und Jugendliche vor Arbeiten, die zu früh beginnen, zu lange dauern, zu schwer sind, die sie gefährden oder für sie ungeeignet sind. Grundsätzlich gilt ein Beschäftigungsverbot für Kinder und vollzeitschulpflichtige Jugendliche. Diese dürfen jedoch ab 15 Jahren während der Schulferien arbeiten, aber nur für höchstens 4 Wochen im Kalenderjahr.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen Jugendliche grundsätzlich nicht mehr als 8 Stunden täglich, in der Zeit von 6 bis 20 Uhr, und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden. Außerdem gilt die 5-Tage-Woche und eine Arbeitsruhe an Samstagen und Sonntagen. In bestimmten Branchen, in denen üblicherweise an Samstagen und Sonntagen gearbeitet wird, z.B. im Gaststättengewerbe, sind Ausnahmen möglich.

Jugendlichen müssen ausreichende Ruhepausen gewährt werden. Bei einer Arbeitszeit von mehr als 4 ½ Stunden sind das 30 Minuten; bei einer über 6-stündigen Arbeitszeit sind das 60 Minuten. Zwischen zwei Arbeitstagen muss eine ununterbrochene Freizeit von mindestens 12 Stunden liegen. Die Pausenregelung wird in vielen Betrieben aus Unkenntnis nicht beachtet.

Die Beschäftigung von Jugendlichen mit gefährlichen Arbeiten ist verboten. Das gleiche gilt für Akkordarbeit oder für andere Arbeiten, die vom Arbeitstempo abhängig sind (z.B. Fließbandarbeit). Für mindestens 13 Jahre alte Kinder gilt die Kinderarbeitsschutzverordnung. Diese dürfen im gewerblichen Bereich nur mit dem Austragen von Zeitungen, Zeitschriften, Anzeigenblättern und Werbeprospekten beschäftigt werden.