• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Steuervereinfachungsgesetz 2011 vor der Verabschiedung

Der Bundestag hat das Steuervereinfachungsgesetz 2011 beschlossen und dabei einige Änderungen daran vorgenommen.

Am 9. Juni 2011 hat der Bundestag das Steuervereinfachungsgesetz 2011 beschlossen und an den Bundesrat überwiesen. Gegenüber dem Regierungsentwurf wurden dabei noch zahlreiche Änderungen in das Gesetz aufgenommen, die hier für Sie zusammengefasst sind. Einen ausführlichen Beitrag mit allen durch das Gesetz vorgesehenen Änderungen im Steuerrecht lesen Sie in einer der nächsten Ausgaben, sobald das Gesetz in seiner endgültigen Fassung vorliegt.

  • Krankheitskosten: Wegen der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, die nicht mehr zwingend ein amtsärztliches Attest für den Abzug von Krankheitskosten vorsieht, wird nun im Gesetz festgeschrieben, wie der Nachweis zu erfolgen hat, damit die Kosten als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden.

  • Krankenversicherungsbeiträge: Die Beitragserstattungen aus einer Basiskrankenversicherung oder Pflegeversicherung sowie steuerfreie Zuschüsse zu solchen Versicherungen werden mit den gezahlten Beiträgen verrechnet. Fallen die Erstattungen oder Zuschüsse höher aus als die Beiträge, wird der Überhang dem Einkommen zugeschlagen.

  • Kinderfreibetrag: Die Vorschriften zur Übertragung der steuerlichen Freibeträge für Kinder von geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Eltern werden vereinfacht.

  • Ehegattenbesteuerung: Statt der geplanten Tarifminderungsregelung wird ein Wahlrecht zwischen Einzel- und Zusammenveranlagung eingeführt. Bei der Einzelveranlagung werden Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen etc. demjenigen Ehepartner zugeordnet, der sie wirtschaftlich getragen hat.

  • Kapitaleinkünfte: Kapitaleinkünfte, die der Abgeltungsteuer unterliegen, werden zukünftig nicht mehr bei der Berechnung der zumutbaren Belastung für außergewöhnliche Belastungen und des Höchstbetrags für den Spendenabzug einbezogen.

  • Stiftungen: Rechtlich unselbstständige Stiftungen werden beim Kapitalertragsteuerabzug mit rechtlich selbstständigen Stiftungen gleichgestellt.

  • Datenübermittlung: Bei der vollelektronischen Übermittlung von Steuerdaten wird eine obligatorische Authentifizierung des Datenübermittlers vorgeschrieben.

Nicht in das Gesetz aufgenommen wurden unter anderem die Anträge, den seit fast 30 Jahren unveränderten Behindertenpauschbetrag anzuheben und auf Beherbergungsleistungen wieder den vollen Umsatzsteuersatz zu erheben. Jetzt muss dem Gesetz nur noch der Bundesrat zustimmen, der am 8. Juli 2011 über das Gesetz beraten will. Sicher ist die Verabschiedung des Gesetzes allerdings noch nicht: Die Länder stören sich vor allem an der geplanten zweijährigen Steuererklärung und an der Bagatellgrenze für verbindliche Auskünfte.