• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Framing fremder Webseiten ist Urheberrechtsverletzung

Wer fremde Internetseiten in seine eigene Internetpräsenz durch Verwenden der Frame-Technik einbindet begeht eine Urheberrechtsverletzung und macht sich damit strafbar und kann auf Schadensersatz und Unterlassung verklagt werden.

Das Einbinden fremder Internetseiten durch einen Link, nach dessen Aktivierung der Inhalt der fremden Seite unverändert in einem Fenster der Ursprungsseite erscheint (sogenanntes Framing), stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg hervor. Nach Auffassung der Richter erkläre sich ein Anbieter gerade nicht allein dadurch mit einer solchen Verlinkung einverstanden, dass er seine eigene Internetseite zur freien Abrufbarkeit ins Netz stellt. Auch wenn der Anbieter eine Verlinkungen auf sein Angebot nicht beanstandet, verletzt die Verwendung der Frame-Technik das (allein dem Urheber zustehende) Vervielfältigungsrecht des Anbieters.

Das Bereitstellen im Internet bedeutet gerade nur, dass die betreffende Website aufgerufen werden kann und soll, urteilte das Hamburger Gericht. Wer dennoch mit Hilfe der Frame-Technik den Inhalt fremder Seiten unverändert in seine eigene Internetpräsenz übernimmt, kann auf Schadensersatz und Unterlassung verklagt werden und macht sich sogar strafbar (Aktenzeichen: 3 U 247/00).

Im zugrundeliegenden Fall betrieb die Antragstellerin eine Website mit einer Online-Datenbank. Von der Seite der Antragsgegnerin war die von der Antragsstellerin ins Internet gestellte Online-Datenbank abrufbar. Die Datenbank erschien dabei im Fenster der Antragsgegnerin. Dieses Framing wurde der Antragsgegnerin durch einstweilige Verfügung untersagt. Die Berufung gegen das die einstweilige Verfügung bestätigende Urteil hatte keinen Erfolg.