• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Rechtsformwahl für Existenzgründer

Nach der Steuerreform ist die GmbH nicht lukrativer als ein Einzelunternehmen, auch wenn oft das Gegenteil behauptet wird.

Es wird behauptet, dass eine GmbH weniger Steuern als ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft zahlt. Ohne eine Berücksichtigung der Gewerbesteuer beträgt die Steuerbelastung einer Kapitalgesellschaft 25 % Körperschaftsteuer und 5,5% Solidaritätszuschlag, das ergibt zusammen 26,375 %. Dieser Steuersatz gilt jedoch nur für einbehaltene Gewinne, der Steuersatz steigt an, weil ausgeschüttete Gewinne sowohl auf Seiten der Gesellschaft als auch auf Seiten der Anteilseigner besteuert wird.

Die Belastung mit Körperschaftsteuer, Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag beträgt insgesamt 45,21%. Dem steht die Spitzensteuerbelastung eines Einzelunternehmens mit 42,168% gegenüber. Der Steuersatz ergibt sich aus 48,5% Einkommensteuer, 2,6675 Solidaritätszuschlag und einer Gewerbesteuerentlastung in Höhe von 9 %. Beachtet man ferner, dass der Durchschnittssteuersatz niedriger ist als der Spitzensteuersatz, weil die Steuerbelastung mit der Höhe der erzielten Einkünfte ansteigt, so fällt der Steuervorteil eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft gegenüber einer Kapitalgesellschaft noch deutlich höher aus. Dieser Steuervorteil kann auch nicht durch Gesellschafter-Geschäftsführerbezüge ausgeglichen werden, da auf Gehälter keine Gewerbesteuer angerechnet wird.

Vereinfacht kann man sagen, eine Kapitalgesellschaft ist günstiger, wenn Gewinne für Investitionen in der Kapitalgesellschaft zurückgehalten werden sollen, ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft ist günstiger, wenn der Unternehmer von den Gewinnen leben muss. Die Vorteile beider Besteuerungsformen können in der GmbH & Co. KG miteinander kombiniert werden. In der GmbH werden die Gewinne für Investitionen angesammelt, aus der KG beziehen die Kommanditisten durch Entnahmen ihre Einkünfte für den Lebensunterhalt.