• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Umsatzsteuer auf Snacks und Catering-Dienste

Der Europäische Gerichtshof meint, dass Imbissstände keine Dienstleistung erbringen, sondern nur Nahrungsmittel liefern.

Vor einem guten Jahr hatte der Bundesfinanzhof in mehreren Fällen beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) angefragt, ob diese nach der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie jeweils als Lieferung von Speisen und Getränken oder als sonstige Leistung anzusehen sind. Es ging dabei um die Betreiber verschiedener Imbissbuden, Kinos und eines Partyservices. Das Finanzamt wollte in allen Fällen den Verkauf von Snacks als Dienstleistung einstufen und dem vollen Umsatzsteuersatz unterwerfen. Mit Einschränkungen hat das Bundesfinanzministerium im Fall von Kinos, Sporthallen und Stadien im Sommer letzten Jahres bereits einen Rückzieher gemacht und unter bestimmten Voraussetzungen den ermäßigten Steuersatz zugelassen.

Der EuGH hat jetzt entschieden, dass auch bei den Imbissbuden eine Lieferung von Nahrungsmitteln vorliegt und die Dienstleistungselemente nur untergeordneten Charakter haben. Die Bereitstellung von Vorrichtungen, die einer beschränkten Zahl von Kunden den Verzehr an Ort und Stelle erlaubt, sei eine untergeordnete Nebenleistung. Die Abgabe frisch zubereiteter Speisen oder Nahrungsmittel zum sofortigen Verzehr an Imbissständen oder -wagen oder in Kinofoyers ist daher eine Lieferung von Gegenständen, wenn eine qualitative Prüfung des gesamten Umsatzes ergibt, dass die Dienstleistungselemente, die der Lieferung der Nahrungsmittel voraus- und mit ihr einhergehen, nicht überwiegen.

Lediglich im Fall des Partyservices sieht der EuGH so gravierende Dienstleistungselemente im Zusammenhang mit der Nahrungslieferung, dass von einer Dienstleistung auszugehen sei. Es ist nun zu erwarten, dass das Bundesfinanzministerium im Hinblick auf die Entscheidung des EuGH schon bald seine Verwaltungsanweisungen zum Verkauf von Speisen und Getränken überarbeiten wird.