• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Änderungen im Umsatzsteuerrecht

Zum 1. Juli 2010 treten mehrere Änderungen im Umsatzsteuerrecht in Kraft, darunter bei der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers und den Zusammenfassenden Meldungen.

Anfang des Jahres wurde das Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher EU-Vorgaben verabschiedet. Darin enthalten sind auch eine ganze Reihe von Änderungen im Umsatzsteuerrecht, die im Gegensatz zu den anderen Änderungen erst zum 1. Juli 2010 in Kraft treten werden. Betroffen ist von den Änderungen fast jedes Unternehmen - und sei es nur wegen des jetzt möglichen Vorsteuerabzugs bei einigen Postdienstleistungen.

  • Postdienstleistungen: Ab dem 1. Juli 2010 sind nur noch Postdienstleistungen umsatzsteuerfrei, die einer flächendeckenden Grundversorgung der Bevölkerung dienen. Umsatzsteuerpflichtig werden dann unter anderem Paketsendungen über 10 kg, Express- und Nachnahmesendungen oder Postvertriebsstücke mit größerer Stückzahl. Betroffen sind nur die Leistungen der Deutschen Post AG, da sie bisher als Einzige von der Umsatzsteuer befreit war. Zu den jetzt steuerpflichtigen Leistungen gehört auch die gerne für Werbesendungen genutzte INFOPOST. Der hauptsächlich von Kleinbetrieben genutzte INFOBRIEF bleibt dagegen umsatzsteuerfrei. Ausführliche Informationen zu allen betroffenen Produkten gibt die Post auf ihrer Website.

  • Zusammenfassende Meldungen: Zusammenfassende Meldungen (ZM) müssen künftig monatlich statt quartalsweise abgegeben werden, sofern der meldepflichtige Umsatz 50.000 Euro pro Quartal übersteigt. Im Gegenzug wird die Abgabefrist vom 10. auf den 25. des Folgemonats verlängert. Allerdings gibt es dann nicht mehr die Möglichkeit, eine Dauerfristverlängerung für die ZM in Anspruch zu nehmen. Bis Ende 2011 liegt die Umsatzgrenze für die monatliche Abgabepflicht bei einem Umsatz von 100.000 Euro pro Quartal. Wird die Umsatzgrenze im Lauf des Quartals überschritten, muss der Unternehmer eine ZM für den laufenden Kalendermonat und die eventuell bereits abgelaufenen Kalendermonate des laufenden Quartals abgeben, und zwar bis zum 25. Tag nach Ablauf des Kalendermonats, in dem die Grenze überschritten wurde. Angaben zu Dienstleistungen, für die die Leistungsempfänger die Steuer in ihrem Ansässigkeitsstaat schulden, sind jetzt in dem Meldezeitraum zu machen, in dem die Leistungen tatsächlich ausgeführt wurden statt wie bisher im Zeitraum der Rechnungsausstellung.

  • Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers: Einige Anpassungen im Umsatzsteuerrecht dienen der Bekämpfung des Steuerbetrugs. So gilt die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nun auch für Emissionszertifikate, und Dauerleistungen sind künftig zumindest einmal jährlich zu besteuern.

Eine Änderung im Umsatzsteuerrecht ist allerdings schon rückwirkend zum Jahresbeginn in Kraft getreten: Jetzt erhalten auch Personenkreise, die bisher keine UStIdNr beantragen konnten (zum Beispiel Kleinunternehmer), vom Bundeszentralamt für Steuern auf Antrag eine UStIdNr.