• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Prinzipien des Vertragsschlusses im Internet

Nach allgemeiner Meinung gelten für die auf elektronischem Wege getroffenen vertraglichen Vereinbarungen die allgemeinen Regeln des Vertragsschlusses des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) Anwendung.

Für die auf elektronischem Wege getroffenen vertraglichen Vereinbarungen werden die allgemeinen Regeln des Vertragsschlusses des BGB angewendet. Für den objektiven Tatbestand einer Willenserklärung spielt das zu ihrer Übermittlung benutzte Medium keine Rolle. Deshalb kann eine Erklärung ebenso per Maus-Klick, Enter-Taste oder Email abgegeben werden, wie herkömmlich durch Briefe oder gesprochene Worte. Eine Willenserklärung bleibt eine Willenserklärung. Daher kommt folglich auch bei Nutzung des Internets ein Vertrag zustande, wenn der Grundtatbestand des Vertragsschlusses vorliegt: Die Abgabe eines Angebots und die Annahme. Sofern diesen allgemeinen Grundsätzen entsprochen wird, kommt immer ein Vertrag zustande.

Auch bei Versteigerungen im Internet kann grundsätzlich ein Vertrag zustande kommen. Dies setzt entweder das Vorliegen einer wirklichen Versteigerung im Sinne des BGB voraus, oder aber wieder das Vorliegen von Angebot und Annahme. Die Versteigerung wird als zeitlich und örtlich begrenzte Veranstaltung definiert, bei der eine Mehrzahl von Personen aufgefordert ist, eine Sache oder ein Recht durch Wettbewerb im gegenseitigen Überbieten zu erwerben. Dabei ist im Überbieten jeweils ein neues Angebot zu sehen, das schließlich durch den Versteigerer angenommen wird. Die Annahme erfolgt durch den Zuschlag. Durch den Zuschlag kommt schließlich ein Vertrag zwischen dem Meistbietenden und dem Einlieferer, vertreten durch den Auktionator, zustande.