• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Zurechnung von Zinsen im Erbfall

Zinsen aus Kapitalforderungen, die im Wege der Gesamtrechtsnachfolge übergegangen sind, werden dem Erben in vollem Umfang als Einnahmen zugerechnet.

Wenn festverzinsliche Wertpapiere, Sparbücher und ähnliche Kapitalforderungen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge in der laufenden Zinsperiode auf einen Erben übergehen, so sind die Zinsen aus diesen Kapitalforderungen in vollem Umfang dem Erwerber als Einnahmen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG zuzurechnen. Somit gelten für die Einkommenssteuer und die Erbschaftssteuer unterschiedliche Regelungen. Eine vergleichbare rechnerische Aufteilung der Zinsen in die Zeit bis zum Erbfall (Zurechnung zum Erblasser) und die Zeit ab dem Erbfall (Zurechnung zum Erben) scheidet aus.

Anders verhält es sich bei Kapitalforderungen, die im Wege der Einzelrechtsnachfolge übertragen werden (Abtretung oder Veräußerung). Hier erfolgt die Besteuerung nach unterschiedlichen Grundsätzen: Zum einen wird das Entgelt des Veräußerers oder entgeltlich Abtretenden nach den Grundsätzen des § 20 Abs. 2 EStG besteuert, zum anderen wird der Rechtsgedanke des § 101 BGB herangezogen, der die Zurechnung der Erträge entsprechend der Besitzzeit oder abweichender vertraglicher Vereinbarungen regelt.

Um vom Zinsabschlag der ihm zuzurechnenden Zinsen Abstand zu nehmen, benötigt der Erbe einen eigenen Freistellungsauftrag, bzw. eine NV-Bescheinigung. Entsprechende Regelungen durch den Erblasser verlieren mit seinem Todestag ihre Gültigkeit.