• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Umsatzsteuer in Zuzahlungsquittungen von Apotheken

Bei einem Betrag von mehr als 150 Euro muss die Zuzahlungsquittung korrekte Angaben zum Leistungsempfänger enthalten, um eine doppelte Steuerschuld zu vermeiden.

Ein gesetzlich versicherter Patient erhält die ärztlich verschriebenen Medikamente nicht von der Apotheke, sondern direkt von der Krankenkasse. Leistungsempfänger ist also die Krankenkasse und muss auch als solcher in einer Zuzahlungsquittung genannt werden. Nun sind Zuzahlungsquittungen in der Regel Kleinbetragsrechnungen, da der Betrag von 150 Euro nicht überschritten wird, und die Angabe des Leistungsempfängers ist dann nicht notwendig.

Übersteigt die Quittung aber diesen Betrag, ist die Angabe des Leistungsempfängers notwendig, denn die unzutreffende Angabe des Leistungsempfängers stellt eine Abrechnung über eine nicht ausgeführte Leistung dar und führt zu einer Steuerschuld. Eine Nichtbeanstandungsregelung, analog der für Hörgeräteakustiker und Augenoptiker besteht für die Apotheken nicht. Bis zur Umstellung der elektronischen Abrechnungssysteme ist eine Entwertung der Quittungen durch die Apotheke möglich mit dem Zusatz "Leistungsempfänger ist die Krankenkasse. Diese Rechnung berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug". Durch diesen Zusatz verliert das Dokument seinen Rechnungscharakter, und es entsteht keine Steuerschuld.