• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Änderungen für Familien

Familien profitieren in besonderem Maße von den Steueränderungen zum Jahreswechsel.

Neben höherem Kindergeld und Kinderfreibetrag gibt es eine Reihe weiterer Änderungen, von denen die meisten Familien profitieren:

  • Kindergeld und Kinderfreibetrag: Das Kindergeld wird für jedes Kind um 20 Euro pro Monat erhöht. Es beträgt dann jeweils 184 Euro für das erste und zweite Kind, 190 Euro für das dritte Kind und 215 Euro für jedes weitere Kind. Parallel dazu wird der Kinderfreibetrag von 6.024 Euro auf 7.008 Euro angehoben. Vom höheren Freibetrag profitieren Eltern zusätzlich ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von rund 60.000 Euro, bei Alleinerziehenden ist es der halbe Betrag.

  • Einkommensgrenze: Nach der Anhebung des steuerfreien Existenzminimums durch das Konjunkturpaket II wird auch die Einkommensgrenze beim Kindergeld erhöht. Ab 2010 kann ein volljähriges Kind bis zu 8.004 Euro im Jahr verdienen (bisher 7.680 Euro), ohne dass der Anspruch auf Kindergeld wegfällt.

  • Erbschaftsteuer: Für Geschwister und deren Kinder (also Nichten und Neffen) wird ein neuer Steuertarif von 15 bis 43 % eingeführt (bisher 30 bis 50 %).

  • Unterhaltsaufwendungen: Der Höchstbetrag für Unterhaltsleistungen an gesetzlich Unterhaltsberechtigte und ihnen gleichgestellte Personen wird von derzeit 7.680 Euro auf 8.004 Euro angehoben. Zusätzlich sind ab dem Jahr 2010 die für die unterhaltene Person übernommenen Beiträge zu einer Basiskranken- und einer Pflegepflichtversicherung abziehbar.

  • Ehegattenunterhalt: Der Höchstbetrag von 13.805 Euro für die im Rahmen des Realsplittings abziehbaren Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten erhöht sich ab dem Jahr 2010 um die für den Unterhaltsempfänger übernommenen Beiträge zu einer Basiskranken- und einer Pflegepflichtversicherung.