• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Mahlzeitengestellung bei Auswärtstätigkeit

Arbeitgeber haben die Wahl zwischen der Anwendung der Sachbezugswerte und dem Ansatz der tatsächlichen Werte.

Der Bundesfinanzhof hat ein Urteil zur Mahlzeitengestellung bei einer Auswärtstätigkeit gefällt, das im Widerspruch zu den Lohnsteuer-Richtlinien steht. Die Finanzverwaltung stellt es nun dem jeweiligen Betrieb frei, welche der beiden Verfahrensweisen er anwenden möchte. Gemäß den Lohnsteuer-Richtlinien gilt für solche Mahlzeitengestellungen nichts anderes als für normale Mahlzeitengestellungen auch: Der amtliche Sachbezugswert ist anzuwenden, und die Leistung ist nicht steuerfrei.

Folgt man dagegen dem Urteil des Bundesfinanzhofs, sind für diese Mahlzeiten nicht die Sachbezugswerte, sondern die tatsächlichen Werte anzusetzen. Davon ist dann ein Betrag in Höhe der amtlichen Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen steuerfrei und auch in dieser Höhe nicht für die Freigrenze 44 Euro pro Monat für Sachbezüge zu berücksichtigen. Ob der Arbeitgeber die Mahlzeit direkt stellt oder einen Zuschuss dafür gewährt, führt in der Summe zum selben Ergebnis.