• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Mehrwertsteuerpaket: Erweiterte Pflicht zur Abgabe der Zusammenfassenden Meldungen

Die Pflicht zur Abgabe der Zusammenfassenden Meldungen gilt ab 2010 auch für innergemeinschaftliche Dienstleistungen.

Kernstück des Mehrwertsteuerpakets ist die Umkehrung des Leistungsorts vom Leistungserbringer zum Leistungsempfänger bei innergemeinschaftlichen Dienstleistungen zwischen Unternehmen (B2B-Dienstleistungen). Damit einher geht eine Erweiterung der Pflicht zur Abgabe Zusammenfassender Meldungen: Zukünftig müssen auch diejenigen Unternehmer eine Zusammenfassende Meldung abgeben, die steuerpflichtige Dienstleistungen erbringen, die unter das Empfängerortsprinzip fallen, und für die der in einem anderen EU-Staat ansässige Leistungsempfänger die Steuer schuldet.

Die Zusammenfassende Meldung (ZM) muss vierteljährlich (in besonderen Fällen nur jährlich) beim Bundeszentralamt für Steuern abgegeben werden. In der ZM sind die UStIdNr jedes einzelnen Leistungsempfängers aus einem anderen Mitgliedstaat und die Summe der Bemessungsgrundlagen der an ihn erbrachten steuerpflichtigen sonstigen Leistungen anzugeben. Die erbrachten Leistungen müssen Sie in dem Meldezeitraum in der ZM angeben, in dem Sie die Rechnung ausgestellt haben, spätestens aber in dem der Leistungserbringung folgenden Monat.

An diesen Vorgaben kann sich allerdings noch vor dem Jahreswechsel einiges ändern. Denn schon im Frühjahr wurde mit dem Gesetzgebungsverfahren zum Dritten Umsatzsteueränderungsgesetz begonnen. Darin wird unter anderem die Frist zur Abgabe der ZM auf eine monatliche Abgabe verkürzt, sofern eine Quartalsgrenze von 50.000 Euro überschritten wird. Ob diese Änderung wirklich zum Jahreswechsel kommt, ist derzeit noch unklar, da das Gesetzgebungsverfahren vor der Bundestagswahl nicht mehr abgeschlossen werden kann. Wir informieren Sie, sobald es Neues gibt.

Und noch etwas müssen Sie beachten: Neben der Einzelaufstellung der Leistungsempfänger in der ZM müssen Sie den Gesamtumsatz der im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführten steuerpflichtigen sonstigen Leistungen, für die die Leistungsempfänger die Steuer schulden, ab 2010 auch in der Umsatzsteuervoranmeldung und der Umsatzsteuererklärung gesondert angeben. Diese Angaben sind im Voranmeldungszeitraum der Rechnungsstellung, spätestens im der Leistungsausführung folgenden Monat zu machen.