• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Kindergeld trotz Auslandsaufenthalt

Ein Anspruch auf Kindergeld bleibt bestehen, wenn das Kind trotz eines mehrjährigen Auslandsaufenthalts seinen Wohnsitz bei den Eltern beibehält.

Sie haben auch Anspruch auf Kindergeld, wenn Ihr Kind einen mehrjährigen Auslandsaufenthalt absolviert. Entscheidend für den Kindergeldanspruch ist, ob Ihr Kind seinen Wohnsitz bei Ihnen beibehalten hat. Dies ist dann der Fall, wenn Ihr Kind diesen Wohnsitz in den ausbildungsfreien Zeiten nutzt. Ohne Bedeutung ist hingegen, ob Ihr Kind nach Beendigung des Auslandsstudiums in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehren will.

Die Dauer des Auslandsaufenthalts ist nicht ausschlaggebend. Auch bei einem langjährigen Auslandsaufenthalt kann der Wohnsitz bei den Eltern gegeben sein, nämlich dann, wenn Ihr Kind sich im Jahr fünf Monate im Inland in Ihrer Wohnung aufhält.

Keinesfalls behält Ihr Kind seinen Wohnsitz bei Ihnen, wenn Sie es zu einem mehrjährigen Schulbesuch zu den Großeltern ins Ausland schicken. In diesem Fall verliert Ihr Kind seinen Wohnsitz im Inland grundsätzlich. Daran ändern auch besuchsweise Aufenthalte Ihres Kindes nichts. Ein Anspruch auf Kindergeld besteht dann nicht.