• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Die Rechtsform der GbR ermöglicht eine gemeinsame Betätigung auf nahezu allen Gebieten und eignet sich für kleinere Gewerbetreibende genauso wie für Handwerker und Freiberufler.

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist ein vertraglicher Zusammenschluss mehrerer Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks. Die Rechtsform der GbR bietet sich für kleinere Gewerbetreibende, Handwerker, Freiberufler, Arbeitsgemeinschaften, aber auch Verwaltungen und Interessengemeinschaften an.

Entstehung

Die GbR entsteht mit Abschluss eines Gesellschaftsvertrags. Darin verpflichten sich die Gesellschafter gegenseitig, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag festgelegten Art und Weise zu fördern. Eine besondere Form ist für den Vertrag nicht erforderlich. Er kann also mündlich, schriftlich oder durch schlüssiges Tun abgeschlossen werden. Eine notarielle Beurkundung ist lediglich dann notwendig, wenn ein Grundstück eingebracht wird oder ein Minderjähriger beteiligt ist.

Gesellschaftsorganisation

Die GbR ist ein Personenzusammenschluss ohne eigene Rechtsfähigkeit. Das bedeutet, dass die GbR im Zivilprozess nicht parteifähig ist und nicht selbst Eigentum erwerben kann. Da sie über keine Organe verfügt, erfolgt die Willensbildung, die Geschäftsführung und die Vertretung der GbR durch das Zusammenwirken ihrer Gesellschafter. Grundsätzlich ist Gesamtgeschäftsführung anzunehmen, jedoch kann eine davon abweichende Regelung im Gesellschaftsvertrag getroffen werden.

Gesellschaftsvermögen

Das Gesellschaftsvermögen besteht aus dem gemeinschaftlichen Vermögen der Gesellschafter. Dazu gehören Beiträge der Gesellschafter und die durch die Geschäftsführung für die Gesellschaft erworbenen Gegenstände. Der Vermögen ist gesamthänderisch gebunden. Verfügungen darüber erfordern also gemeinschaftliches Handeln. Abweichungen von dieser gesetzlichen Regelung sind im Gesellschaftsvertrag möglich.

Haftung

Für rechtsgeschäftliche Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften alle Gesellschafter als Gesamtschuldner. Diese Haftung ist unmittelbar und unbeschränkt, die Gesellschafter haften also auch mit ihrem eigenen Vermögen. Eine GbR kann auch Steuerschuldnerin sein. Auch hier haften die Gesellschafter als Gesamtschuldner und ihre Haftung ist unmittelbar und unbeschränkt.