• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Mehrwertsteuerpaket: Neues Vorsteuer-Vergütungsverfahren

Ab 2010 gilt ein neues Verfahren für die Vorsteuervergütung aus innergemeinschaftlichen Lieferungen und Leistungen.

Ein weiterer Teil des EU-Mehrwertsteuerpakets ist die grundlegende Reform des Verfahrens zur Vorsteuervergütung an Unternehmer im EU-Ausland. Das komplette Verfahren wird zukünftig elektronisch abgewickelt, und zwar in dem Staat, in dem der Antragsteller seinen Sitz hat.

Sie müssen also den Antrag zukünftig nicht mehr selbst ins Ausland schicken und auch nicht mehr in der Landessprache des Erstattungsstaates abfassen - zwei gewichtige Vorteile für Unternehmer, die nur sporadisch auf die Vorsteuervergütung angewiesen sind. In Deutschland übernimmt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) diese Aufgabe und richtet dafür ein elektronisches Portal ein, über das die Anträge einzureichen sind. Das BZSt prüft dann den Antrag auf Vollständigkeit und Zulässigkeit und leitet ihn anschließend an die zuständige Behörde im jeweiligen Mitgliedsstaat weiter. Diese soll dem Antragsteller dann unverzüglich eine elektronische Empfangsbestätigung zusenden.

Bei der Zulässigkeitsprüfung wird vor allem die Unternehmereigenschaft des Antragstellers geprüft, für den damit der Aufwand entfällt, mit jedem Antrag eine Unternehmerbescheinigung des Finanzamts vorzulegen. Das elektronische Verfahren führt außerdem dazu, dass Sie keine Originalrechnungen mehr vorlegen müssen. Lediglich ab einem Rechnungsbetrag von 1.000 Euro ist eine elektronische Rechnungskopie mitzusenden.

Der Erstattungsbehörde bleiben für die Prüfung des Antrags maximal vier Monate Zeit. Dauert die Bearbeitung länger, wird die Vergütung verzinst. Bei gemischten Umsätzen ist der Vergütungsanspruch übrigens vom Recht des Ansässigkeitsstaates abhängig. Ist das Verfahren dann abgeschlossen wird auch der Bescheid über die Vergütung elektronisch bereitgestellt.

Für den Antrag bleiben nun drei Monate mehr Zeit (30. September des Folgejahres statt 30. Juni), dafür wurden aber die Mindestbeträge für einen Antrag verdoppelt (jetzt 50 Euro für einen Jahresantrag und 400 Euro für einen Quartalsantrag). Auch für diesen Teil des Mehrwertsteuerpakets gilt als Umstellungszeitpunkt der 1. Januar 2010. Entscheidend ist der Termin der Antragstellung durch den Unternehmer, nicht das Rechnungsdatum. Es ist also eine Überlegung wert, in diesem Jahr auf einen unterjährigen Vergütungsantrag zu verzichten und stattdessen das einfachere Verfahren im nächsten Jahr zu nutzen.