• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Private Termingeschäfte

Infolge der Neuregelung im Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 sind erstmals auch private Termingeschäfte einer Besteuerung unterworfen. Sie werden jetzt vom Einkommenssteuerrecht erfasst und unterliegen somit der Spekulationsbesteuerung.

Die Neuregelung zu den Termingeschäften erfasst gemäß der Gesetzesbegründung Waren- und Devisentermingeschäfte, aber auch ausdrücklich Index-Optionsgeschäfte. Weiterhin sind auch Geschäfte betroffen, die ein Recht auf Zahlung eines Geldbetrages oder einen sonstigen Vorteil (z.B. Lieferung von Wertpapieren) einräumen, wenn der Zahlungsbetrag von einer veränderlichen Bezugsgröße (z.B. Zinssätze oder der DAX) abhängt.

Nach der alten Rechtslage unterlagen Geschäfte, die lediglich auf die Differenz zwischen den Börsen- und Marktpreisen eines Basiswertes zu bestimmten Stichtagen gerichtet waren, nicht der Besteuerung. Es fehlte am Tatbestand des Anschaffungs- und Veräußerungsgeschäfts. Da diese Geschäfte nicht die Lieferung von Wirtschaftsgütern zum Gegenstand hatten, wurden sie nicht vom Einkommenssteuerrecht erfasst.

Entsprechend der Neuregelung im Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 unterliegen nun aber auch solche, bislang nicht steuerbare Termingeschäfte der Spekulationsbesteuerung. Die Neuregelung besagt ausdrücklich, dass Termingeschäfte als steuerpflichtige private Veräußerungsgeschäfte erfasst sind. Darunter sind Geschäfte zu verstehen, durch die der Steuerpflichtige einen Differenzausgleich oder einen Geldbetrag oder einen Vorteil erlangt. Dabei muss der Zeitraum zwischen Erwerb und Beendigung des Rechts auf einen Differenzausgleich, Geldbetrag oder Vorteil nicht mehr als ein Jahr betragen. Die Spekulationsfrist von einem Jahr ist also auch für Termingeschäfte gültig. Erst wenn der Zeitraum zwischen Erwerb und Beendigung des Rechts zumindest ein Jahr und einen Tag beträgt, ist der aus dem Geschäft erzielte Ertrag steuerfrei.

Das Einkommenssteuerrecht findet auf alle Termingeschäfte Anwendung, bei denen der Erwerb des Rechts auf einen Differenzausgleich, Geldbetrag oder Vorteil nach dem 31. Dezember 1998 erfolgt.